Bergedorf. Die Beweislage ist klar: Im Herbst legte Jan E. einen Brand in seinem Wohnhaus – ein Feuer brach aus. Das waren seine Gründe.

Die Überwachungskamera hat alles genau dokumentiert: Auf den Videoaufnahmen ist deutlich zu sehen, wie Jan E. im fünften Stock seines Wohnhauses in der Bergedorfer Straße 142 in den Fahrstuhl steigt. Er fährt ins Erdgeschoss, geht schnurstracks zu den Müllcontainern, die im Treppenhaus stehen – und legt eine brennende Kerze in die Papiertonne.

Dann verschwindet der 50-Jährige kurz, greift noch mal in den Container – anscheinend, um alles zurechtzurücken – und geht wieder. Der Kalender zeigt den 23. Oktober 2021, es ist tiefe Nacht.

Knapp zehn Monate nach diesem Ereignis sitzt er am Mittwochvormittag nun im Amtsgericht in Bergedorf. Vorwurf: Sachbeschädigung. Denn auch wenn damals niemand zu Schaden gekommen ist – das Feuer breitete sich aus.

Gericht Bergedorf: Angeklagter stand angeblich unter Alkoholeinfluss

Im Bereich des Hauseingangs und im Waschkeller daneben bildeten sich Rauchgasablagerungen, mehrere Müllcontainer schmolzen, teilweise platzte der Putz von der Decke. Auch ein Fenster zersprang durch die Hitze. Die Feuerwehr löschte den Brand jedoch, sodass die Flammen nicht auf das Wohnhaus übergriffen.

Zu seinen Motiven sagt Jan E., der inzwischen in Harburg lebt: „Ich hatte an dem Abend sehr viel Alkohol getrunken.“ Wenige Wochen zuvor habe ihn seine Lebensgefährtin verlassen. Dann sei ihm auch noch der Job gekündigt worden. An die Tatnacht könne er sich kaum erinnern.

Jan E. meldete sich unter falschem Namen

Erst am nächsten Tag habe er realisiert, was er getan hatte. „Ich bereue es zutiefst.“ Es sei eine „Kurzschlussreaktion“ gewesen. Die Staatsanwaltschaft kauft dem Angeklagten diese Begründung nicht ab, denn Jan E. selbst war es, der die Feuerwehr anrief.

Er teilte jedoch nur mit, dass er den Brand „im Vorbeigehen gesehen“ habe. Wie auf den Videoaufnahmen wirkt er auch in dem aufgezeichneten Telefongespräch nicht sonderlich alkoholisiert. Als die Feuerwehr ihn nach am Telefon nach seiner Identität fragte, sagte er klar und deutlich: „Mein Name ist Schulz.“

Staatsanwalt ist nicht überzeugt von Argumenten des Schuldigen

Für den Staatsanwalt ein wichtiges Indiz: „Sie waren also noch so geistesgegenwärtig, dass Sie erstens einen Notruf abgesetzt und sich dann noch mit falschem Namen gemeldet haben.“ Generell sehe der Vorfall ganz und gar nicht nach spontanem Handeln aus.

Dennoch: Dass E., der von Beruf Gebäudereiniger ist, in dieser Nacht die Feuerwehr alarmierte, ist anscheinend sein Glück. Denn so, betont Richter Götz Schwerin, sei er von einem schwerem Branddelikt zurückgetreten. Das Schlimmste konnte verhindert werden – nämlich dass das Feuer bis zu den Wohnungen des Hauses vordrang. Der Staatsanwalt spricht in diesem Fall von „Versuchter Brandstiftung mit Rücktritt“.

Psychische Probleme könnten eine Rolle gespielt haben

Doch es hätte auch anders ausgehen können – „Menschen hätten dabei zu Tode kommen können“, sagt Richter Schwerin. Gerade deshalb lehnt er den Urteilsvorschlag des Staatsanwalts ab, der eine Geldstrafe von 3600 Euro fordert. Stattdessen verkündet er: sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Bei einer akuten Gefährdung von Menschenleben reicht eine Geldstrafe nicht mehr aus.“

Der Verteidiger von Jan E. gibt noch an, dass sein Mandant womöglich eine depressive Phase gehabt habe, als er die Tat beging. Richter Schwerin sagt zu Jan E. noch: „Ich glaube Ihnen, dass Sie so etwas nicht mehr machen wollen, aber Brandstifter sind häufig Wiederholungstäter.“ Er rate Jan E. deshalb dringend, sich in Psychotherapie zu begeben und denn Fall dort aufzuarbeiten.