Hamburg. Einen ersten Termin vor dem Amtsgericht Bergedorf sagte Mohamed H. wegen einer Krankheit ab. Was die Grundlage der Anklage ist.

Am Freitag, 5. August, könnte Profiboxer Mohamed H. möglicherweise seinen schwersten Kampf bestreiten. Der 30-jährige Schwergewichtler aus Neuallermöhe muss sich vor dem Amtsgericht Bergedorf wegen des unerlaubten Besitzes von Dopingmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Eigentlich sollte diese Hauptverhandlung bereits im vergangenen Herbst über die Bühne gehen, wurde aber verschoben.

Das ist die Grundlage der Anklage gegen den Sportler: H. wurde am 12. April 2020 offenbar bei einer Trainingskontrolle mit zwei Ampullen Testosteronpropionate mit einer Wirkstoffmenge von 837,24 mg erwischt. Hätte der Faustkämpfer aus Neuallermöhe dieses Mittel eingenommen, hätte er sich in Wettkämpfen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.

Amtsgericht Bergedorf: Ein Attest legte der Boxer aus Neuallermöhe nicht vor

Das Abbauprodukt Testosteron wird unter anderem leistungsförderlich auf Muskeln, Haut und Nervensystem. Gemeinhin verkürzen sogenannte Anabolika die Regenerationszeit von Leistungssportlern, vermindern den Körperfettanteil.

Ursprünglich war die Verhandlung gegen den gebürtigen Tschetschenen H. für den 17. November 2021 angesetzt worden. Er hätte sich die öffentliche Verhandlung im Amtsgericht ersparen können, wenn er im Vorfeld 3000 Euro Geldstrafe gezahlt hätte, die ihm die Staatsanwaltschaft als Geldstrafe ohne weitere Konsequenzen auferlegt hatte. Dies hatte Mohamed H. aber abgelehnt und wollte eigentlich im Gerichtssaal aussagen.

Krankheit des Boxers Mohamed H. wurde von seinem Anwalt bestätigt

Doch damals hatte er sich am Vorabend des Prozesses bei seinem Strafverteidiger mit Erkältungssymptomen abgemeldet, die am nächsten Tag stärker wurden. Ein Attest zur Verhandlungsunfähigkeit legte der Leistungsboxer nicht vor. Der Richter verlegte jedoch die Verhandlung, unter anderem weil eine Gegenüberstellung mit einem anderen Zeugen im Saal vorgesehen und die Krankheit von H. anwaltlich versichert worden war.