Hamburg. Der 39-jährige Autofahrer wurde vom Amtsgericht verurteilt. Er hatte im Januar eine Straßenblockade durchbrochen. Was ihm blüht.

Der 39-jährige Maximillian M., der am 8. Januar 2022 mit seinem Land Rover durch die Swarming-Aktion von Extinction Rebellion (XR) auf der Bergedorfer Straße gerast war, ist wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden und muss außerdem seinen Führerschein für zwölf Monate abgeben. Dieses Urteil wurde am Freitagvormittag nach Angaben von Stefan Gertz, Pressesprecher von XR Bergedorf, in Saal 112 des Amtsgerichts Bergedorf gesprochen.

Der Fahrer des Geländewagens geriet an jenem Tag um 12.57 Uhr an der Ampel in Höhe der Food Lounge Bergedorf in die Protestaktion der Klimaschützer, wollte sich davon aber nicht aufhalten lassen. Diese blockierten an jedem ersten Sonnabend im Monat siebenmal für fünf Minuten die stark befahrene Straße, um mit Autofahrern über Klimawandel und alternative Fortbewegungsmethoden zu diskutieren – friedlich und von der Polizei im Vorfeld genehmigt und begleitet.

Amtsgericht: Urteil für die Fahrt vom 8. Januar auf der Bergedorfer Straße

Bis zum 8. Januar 2022: Direkt an der Ampel stehend drückte der 39-Jährige aufs Gaspedal, als die Straßenblockade startete, durchfuhr dabei eines der Plakate und verletzte so auch einen der Umweltaktivisten (55). Der Mann hatte das Banner mit einem Kollegen per Handgurt festgehalten, der sich aber durch den heftigen Aufprall löste. Der grüne Wagen raste in Richtung Wentorf davon – alles vor den Augen der Polizei, die nach Angaben damaliger Zeugen verspätet mit Streifenwagen und Hubschrauber nach dem Fahrerflüchtigen fahndete, den Mann aber am Sonntag an seiner Bergedorfer Wohnadresse antraf.

Extinction-Rebellion-Sprecher Gertz war sowohl damals auf der B 5 als auch beim Prozess anwesend und betont, warum er die Verurteilung wichtig findet: „Es geht uns darum, dass das Versammlungsrecht bei einer behördlich angemeldeten Aktion geachtet wird und wir dort in keiner Weise gefährdet sind.“ M. soll bereits vor seiner gefährlichen Fahrt durch die Straßenblockade für einige Zeit seinen Führerschein abgegeben haben müssen, was die Pressestelle des Oberlandesgerichts jedoch nicht bestätigen wollte.

Banner, was der Fahrer mitriss, bleibt verschwunden

Am 8. Januar 2022 hatte Extinction Rebellion Bergedorf 30 Personen an der Bergedorfer Straße versammelt. Der Verteidiger des Angeklagten hatte diesbezüglich als Begründung für den Aussetzer seines Mandaten ausgeführt, M. habe sich von der Protestgruppe „bedroht“ gefühlt. Eine Aussage, die Stefan Gertz gar nicht nachvollziehen kann und eher als „Grenzüberschreitung“ wertet – zumal damals auch Kinder bei der Aktion mitmachten. „Den Autofahrer in eine Opferrolle zu bringen und somit die Seiten von Opfer und Täter zu verdrehen, finde ich verwerflich“, kommentiert Gertz.

Der Angeklagte hatte sich in der Verhandlung zwar dafür entschuldigt, bei seinem rücksichtslosen Durchbruch jemanden verletzt zu haben. Allerdings bleibt das Banner, das er bei seinem waghalsigen Fahrmanöver mitriss und das er mutmaßlich auf seiner Flucht verstaute oder einfach wegwarf, laut Stefan Gertz verschollen: „Unser Plakat wurde uns nicht zurückgegeben.“ Immerhin: Als Resultat des schockierenden Zwischenfalls haben Klimaaktivisten und die Polizei sich darauf verständigt, dass die Beamten noch sichtbarer und mit einem größeren Aufgebot seitdem die Aktionen begleiten.