Hamburg. Im Katastrophenfall sollen Menschen in Bergedorf mit Trinkwasser versorgt werden. So viele Brunnen gibt es in ganz Hamburg.

Im Falle von Katastrophen (natürlichen oder technischen Ursprungs), terroristischen Anschlägen oder gar militärischen Auseinandersetzungen muss die Bergedorfer Bevölkerung mit Trinkwasser versorgt werden können. Dazu unterhält das Bezirksamt fünf Trinkwasser-Notbrunnen mit elektrischen Pumpen und Notstromaggregat, deren genauer Ort geheim gehalten wird – damit niemand das Wasser vergiftet.

Dennoch muss ihre Funktion regelmäßig überprüft werden, dafür werden am Sonnabend, 7. Mai, 15 Mitarbeiter des Bezirksamtes geschult. Sie treffen sich um 10 Uhr am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Nettelnburg. Denn so viel sei verraten: Ein Brunnen liegt in Nettelnburg, ein zweiter in Lohbrügge und drei im Bergedorfer Villengebiet. „Ein sechster Brunnen wird von Hamburg Wasser betrieben“, weiß Rathaus-Sprecher Lennart Hellmessen.

Im Katastrophenfall gehen die Notbrunnen in Betrieb

Meist sind sie 25 Meter tief und können rund 400 Liter pro Minute fördern, also 20.000 bis 25.000 Liter pro Stunde. Jährlich bittet der Katastrophenschutz des Bezirksamtes das THW darum, die Brunnen zu überprüfen. Zuletzt im Juni 2021 waren die Laborwerte befriedigend: Die Qualität sei in Ordnung, und im Notfall werde das Wasser noch mit Chlortabletten angereichert, um Bakterien abzutöten.

Sollten die Bürger im Katastrophenfall mit ihren Behältnissen zu den Zapfstellen kommen müssen, werden sie vorab über ein Bürgertelefon informiert. Bei einem Blackout, also einen kompletten Stromausfall, helfen Infos im Internet nicht mehr, dann werden die Bergedorfer ganz herkömmlich über Warnfahrzeuge mit Lautsprechern informiert.

Grundversorgung bedeutet 15 Liter Wasser täglich pro Person

Alle fünf Notbrunnen, die in ein bis zwei Stunden errichtet werden können, sind im Eigentum der Umweltbehörde, die auch die Kosten für Wartung und Ausstattung übernimmt. Insgesamt gibt es in ganz Hamburg 91 Brunnen, deren Einrichtung auf das Wassersicherstellungsgesetz vom 24. August 1965 zurückzuführen ist: Noch aus Zeiten des Ost-West-Konfliktes stammt der Gedanke zur zivilen Verteidigung der Grundversorgung mit täglich 15 Litern Wasser pro Person – wenn man aufs ausgiebige Waschen und Baden verzichtet.