Bergedorf. Die Stadt beginnt, die Hausbesitzer über ihre neuen Pflichten aus dem seit dem 1. Juli geltenden Klimaschutzgesetz zu informieren.
Das neue Hamburger Klimaschutzgesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten. Nun informiert die Stadt über die Auswirkungen des Paragrafenwerkes. Dies übernehmen die Energielotsen, die im Auftrag Hamburgs kostenfrei Beratungen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren anbieten. Die Hausbesitzer werden nach dem neuen Hamburger Klimaschutzgesetz zu einer Öko-Sanierung ihrer Heizungsanlage verpflichtet.
Nach dem Austausch von Heizungsanlagen muss jetzt mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Dies kann etwa durch Wärmepumpen, Solar- und Erdwärmeanlagen erfolgen.
Kritik vom Haus- und Grundeigentümerverband
Fördergelder des Bundes und des Landes können beantragt werden. Es ist auch die Nutzung von Öl und Gas möglich, das mit regenerativ erzeugten Stoffen versetzt worden ist. Diese Öl- und Gasprodukte sind deutlich teurer als herkömmliche fossile Brennstoffe.
Der Haus- und Grundeigentümerverband sowie Grundeigentümer aus Nettelnburg hatten Anfang des Jahres kritisiert, dass die Stadt praktisch gar nicht über die Auswirkungen vor Inkrafttreten des Gesetzes informiert hat. In Nettelnburg hatten mehrere Hausbesitzer für sich Fakten geschaffen, in dem sie noch vor dem 1. Juli ihre Heizungsanlage erneuert haben. Sie argumentierten, so deutlich kostengünstiger zu einer neuen Anlage gekommen zu sein.
Hausbesitzer wehren sich, in dem sie vor dem 1. Juli modernisiert haben
Die Beratung wird am 13., 19., 23. und 28. Juli angeboten. Sie kann wahlweise in den Ausstellungsräumen der Energielotsen, Zum Handwerkszentrum 1, per Videotelefonie oder telefonisch in Anspruch genommen werden. Die Anmeldung erfolgt per Telefon 040/24 83 22 50 oder E-Mail beratung@energielot sen.hamburg.de.