Hamburg. Im Katastrophenfall sollen sie die Menschen in Bergedorf versorgen. Jeder Bürger bekäme 15 Liter pro Tag zu trinken.
Alles ist in Ordnung, der Notfall kann also eintreten. So könnte das Fazit des Labors lauten, das alle vier Jahre die Qualität der Bergedorfer Trinkwassernotbrunnen testet – zuletzt in der vergangenen Woche. Tatsächlich unterhält der Bezirk Bergedorf fünf solcher Brunnen, die im Falle von Katastrophen (natürlichen oder technischen Ursprungs), terroristischen Anschlägen oder gar militärischen Auseinandersetzungen die Bergedorfer Bevölkerung versorgen können.
„Meist sind sie 25 Meter tief und können rund 400 Liter pro Minute fördern, also 20.000 bis 25.000 Liter pro Stunde“, sagt Stefan Fennig, der seit vier Jahren den Katastrophenschutz des Bezirksamtes betreut – und das THW jährlich bittet, die Brunnen zu überprüfen. „Unsere Brunnen reichen gut aus zum Schutz der Bergedorfer. Im Notfall reichern wir das Wasser noch mit Chlortabletten an, um Bakterien abzutöten.“
Bezirk Bergedorf hat Brunnen für den Katastrophenfall
Wo genau sich die Brunnen befinden, mag Bezirksamtsleiter Arne Dornquast nicht verraten, „sonst wird die Situation erschwert und angreifbar, wir wollen ja nicht, dass jemand das Wasser vergiftet“. Wohl aber verraten wir, dass drei im Villengebiet liegen, einer in Nettelnburg und einer in Lohbrügge.
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Sollten die Bürger im Katastrophenfall mit ihren Behältnissen zu den Zapfstellen kommen müssen, würden sie vorab informiert, so Fennig: „Es wird ein Bürgertelefon geben und Infos im Internet, falls es keinen Blackout gibt. Dazu informieren wir ganz herkömmlich über Warnfahrzeuge mit Lautsprechern.“ Die fahren jedoch nicht durch die Vier- und Marschlande: „Da gibt es schon viele eigene Brunnen. Sonst wird das Trinkwasser eben per Tanklaster geliefert.“
In ganz Hamburg gibt es insgesamt 91 Trinkwassernotbrunnen
Alle fünf Notbrunnen sind im Eigentum der Umweltbehörde, die auch die Kosten für Wartung und Ausstattung übernimmt. Insgesamt gibt es in ganz Hamburg 91 Brunnen, deren Einrichtung auf das Wassersicherstellungsgesetz vom 24. August 1965 zurückzuführen ist: Noch aus Zeiten des Ost-West-Konfliktes stammt der Gedanke zur zivilen Verteidigung der Grundversorgung mit täglich 15 Litern Wasser pro Person – wenn man dann bitteschön aufs Waschen und Baden verzichtet.
Darüber hinaus muss Trinkwasser für „Krankenanstalten“ (75 bis 150 Liter pro Bett) und vergleichbare Einrichtungen, für Löschwasser sowie Betriebswasser für überlebenswichtige Betriebe bereitgestellt werden. Hinzu kommen täglich 40 Liter für Nutztiere, das muss etwa für ein erwachsenes Rind oder fünf Schafe reichen.
Bund hat rund 5200 Trinkwassernotbrunnen und -quellen geschaffen
„Bis heute hat der Bund gut 5200 Trinkwassernotbrunnen und -quellen geschaffen“, meldet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Es handele sich um leitungsnetzunabhängige Anlagen, die sich in der Regel in Wohngebieten von Großstädten und Ballungsräumen befinden. Die Art der Förderung richtet sich nach den hydrogeologischen Verhältnissen: Bei oberflächennahen Grundwasserleitern werden Handpumpen aufgestellt. Tiefere Brunnen werden mit elektrischen Pumpen und Notstromaggregat ausgestattet.