Hamburg. Die Anleinpflicht dient dazu, den Nachwuchs von Vögeln und Wildtieren vor stöbernden Hunden zu schützen. Gilt das überall im Norden?

Der Frühling naht, das Vogelgezwitscher wird lauter - die sogenannte Brut- und Setzzeit beginnt.Viele Wildtiere bringen ihre Jungen zur Welt und Vögel brüten ihre Eier aus. Damit der Nachwuchs nicht gefährdet wird, sollen Hundehalter ihre Vierbeiner in den Monaten März bis Juli dort anleinen, wo Wildtiere vorkommen könnten.

In Deutschland gibt es kein Bundesgesetz zum Anleinen von Hunden. Jedes Bundesland regelt selbst, wie mit der Leinenpflicht umgegangen wird. Oftmals sind die Regeln in den jeweiligen Hunde- sowie Wald- und Landschaftsordnungsgesetzen der Länder festgelegt. In einigen Fällen ordnen die Kommunen auch eigene Regeln und Auflagen für Hundehalter in der Region an.

Brut- und Setzzzeit: Leinenpflicht für Hundehalter in Hamburg?

In Hamburg gibt es eine generelle Leinenpflicht für Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks beziehungsweise des Gebäudes oder der Wohnung. Die Vierbeiner sind an einer maximal zwei Meter langen, reißfesten Leine zu führen, wenn man in einem Einkaufszentrum, in der Fußgängerzone, in Haupteinkaufsbereichen, geschäftigen Straßen und Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Schulen, Spielplätzen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen unterwegs ist.

In Schleswig-Holstein müssen Hundehalter ihre Tiere ganzjährig in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen sowie Plätzen mit hohem Publikumsverkehr, bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit vielen Menschen, in öffentlichen Parks, Garten- und Grünanlagen, in Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Sportanlagen sowie auf Zelt- und Campingplätzen, auf Friedhöfen, Märkten und Messen anleinen.

In Bremen beginnt die Anleinpflicht am Montag, 15. März

Hundehalter in Bremen müssen ihre Vierbeiner von Montag, 15. März, an in der freien Landschaft anleinen. Auf Wiesen, Feldwegen, Äckern und im Wald herrscht Brut- und Setzzeit und somit bis zum 15. Juli Leinenpflicht für Hunde. Sie gilt auch auf den Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes. Wer seinen Hund in der freien Landschaft ohne Leine herumlaufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Jagd- und Polizeihunde sind während eines Einsatzes vom Leinenzwang ausgenommen. In Niedersachsen startet die Brut- und Setzzeit am 1. April und endet wie in Bremen am 15. Juli.