Themen: E-Scooter als Stolperfallen +++ Erinnerungen an den Hamburger Schriftsteller Siegfried Lenz +++ Bahn kündigt Obsthändler

Gefahr für alle

10. Oktober: E-Scooter als große Gefahr: „Die größten Schmerzen meines Lebens“

Klaus Bopp als blinder Mitbürger beklagt sich natürlich völlig zu Recht über herumliegende E-Roller. Dass er vor Gericht kein Recht bekam, überrascht leider nicht wirklich. Überraschend ist, dass es das Schicksal eines blinden Menschen bedarf, um auf das Risiko herumliegender Roller hinzuweisen. Bei Blinden wird der unhaltbare Zustand natürlich deutlicher, aber auch vor allem Senioren – und auch jeder andere – könnte stolpern und sich schwer verletzten. Das allerdings ist dem Gesetzgeber völlig egal: Erstmal irgendetwas gesetzlich zulassen, eventuelle negative Folgen möge der Bürger tragen.

Peter Frei

Eindeutigere Regeln

Ein wichtiger Artikel, der hoffentlich endlich mal zum Umdenken bei Politikern, Ordnungshütern und Gerichten führt. Ich habe einen erwachsenen, blinden Sohn, der auch schon mehrfach über E-Scooter gestolpert und gefallen ist, sich zwar glücklicherweise nichts gebrochen hat. Aber eine Brillenreparatur von 109 Euro ist auch kein unerheblicher Schaden. Fassungslos und sehr verärgert war ich über das Verhalten eines Mitarbeiters des LBV. Im Eingangsbereich vom Busbahnhof zu einer S-Bahnstation lag ein E-Scooter mitten im Weg, dazu auf dem Blindenleitstreifen. Daneben stand dieser „Ordnungshüter“ und sah etwas gelangweilt seiner Kollegin zu, die Knöllchen an falsch parkende Autos verteilte. Als ich den Uniformierten auf die Gefahren für Blinde durch diesen Scooter ansprach, entgegnete er sinngemäß: „Wieso, was ist das Problem? Die können doch dran vorbeigehen. Da ist doch genug Platz. Da kommt, wie sie sehen, sogar ein Rollstuhl dran vorbei.“ Seine Kollegin räumte danach wenigstens den Scooter zur Seite. Wie viele Unfälle muss es noch geben, bevor sich die Politiker dazu durchringen, diesem ausufernden Unsinn mit den E-Scootern einen Riegel vorzuschieben und, wenn schon kein Verbot erfolgt, doch klare Regeln, besonders auch für abgestellte Roller vorzuschreiben, Sperrflächen einzurichten usw.. Es fehlt in Hamburg der Wille durchzugreifen. In anderen Städten ist man diesbezüglich einsichtiger und wesentlich weiter (z. B. Paris).

Christoph Beilfuß

Selber Schuld?

Das ist ja kaum zu glauben. Da bringen Firmen eine hohe Anzahl von E-Scootern in den öffentlichen Verkehr und verdienen sich damit vermutlich dumm und dämlich. Für Schäden, welche vor oder nach der Nutzung dieser E-Scooter entstehen, wollen sie aber nicht haften bzw. der Gesetzgeber gibt ihnen die Möglichkeit, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Die Schlußfolgerung lautet daher: „ Wer über einen mitten auf dem Gehweg liegenden E-Scooter stolpert, ist (auch als Blinder!!!), einfach nur dämlich und selber Schuld.“ In welcher Welt leben wir eigentlich, wo so etwas möglich ist? Als Otto Normalverbraucher darf ich auch nicht so einfach Gegenstände regelwidrig und unbewacht auf dem Gehweg abstellen. So dürfen selbstverständlich auch die E-Scooter-Anbieter dies nicht, die sich als Vermieter (nicht Verleiher!!!) dieser Roller, das verkehrswidrige Verhalten ihrer Vertragspartner anrechnen lassen müssen. Gegebenenfalls müsste der Gesetzgeber die dringend notwendigen Haftungsgrundlagen dafür schaffen. Als Alternative käme  sonst nur in Frage, sich dem vorbildlichen Verhalten von Paris und Madrid anzuschließen und diese Roller zu verbieten. Ich hoffe doch sehr, dass Herr Bopp durch diesen Unfall keine weiteren und möglicherweise dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen zurück behalten hat und ihm doch noch Recht widerfährt.

Dieter Buchholz

Höheres Bußgeld

Als die gesetzlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter erarbeitet wurden haben die Lobbyisten der Verleiher ganze Arbeit geleistet. Alles, was den Verleih behindern könnte wurden sehr leger geregelt: Mindestalter 14 Jahre, keine Führerscheinpflicht/Prüfbescheinigung und keine Helmpflicht - das verleiht den E-Scootern ein Spielzeugimage bei dem man keine Regeln/Gesetze beachten muss. Und so wird jetzt zu zweit (mitunter auch zu dritt) mit den Scootern kreuz und quer über die Gehwege gerast. Und anschließend wird der S-Scooter achtlos abgestellt oder hingeworfen - mit Eigentum wird im Allgemeinen achtsamer umgegangen. Auch sollten mögliche Bußgelder deutlich erhöht werden, z. B. wenn Erwachsene Kinder unter 14 auf dem Scooter befördern. Es wären ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt angebracht (ähnlich wie bei ungesicherten Kindern im Auto). In den offiziellen Statistiken taucht nur die Spitze des Eisbergs auf, weil nur die paar Delikte berücksichtigt werden, die angezeigt wurden oder bei denen es zum Unfall kam.

Sabine Legge 

Fragt die Bürger

Seit einigen Jahren sind die, von nicht wenigen Fahrern, stehen- und liegengelassene E-Scooter auf den Geh- und Radwegen ein Hindernis, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Die Vermieter dieser Teile wissen, an wen sie vermietet haben, aber es bleibt für Mieter/Vermieter ohne strafrechtliche Folgen. Warum? Bisher werden die Geschädigten und Verunglückten allein gelassen. Muss erst jemand sterben? Menschen mit eigenen Fahrzeugen stellen diese anderen Leuten nicht in den Weg. Vielleicht sollten die Bürger entscheiden, ob diese vermieteten E-Scooter aus Hamburg verschwinden! 

Helga Mandt 

Nebenschauplätze

9. Oktober: „Respektlos“: Bahn vermietet Fläche von vertriebenem Obsthändler

Der Abgeordnete Mithat Capar hat recht wenn er sagt, dass die Bahn sich besser um das Kerngeschäft – pünktlicher und verlässlicher Schienenverkehr – kümmern sollte, als solche unsinnigen Aktivitäten zu verfolgen, die dann noch mit fadenscheinigen Argumenten (Sichtachse – mein Gott!) begründet wurden. Das unfähige Bahnmanagement wäre in jedem erwerbswirtschaftlichen Betrieb zum Deibel gejagt worden. Aber die Sessel scheinen gut gepolstert zu sein – und so kümmert man sich denn um Nebenschauplätze, weil die eigentliche Aufgabe wohl zu anstrengend ist.

Jörg Ökonomou

Unverantwortlich

9. Oktober: Seuchen-Alarm: Gesundheitsbehörde gibt Fehler zu

Im Gegensatz zu den möglichen Fehlern der Gesundheitsbehörde sehe ich vielmehr das unverantwortliche Verhalten des Medizinstudenten und seiner Begleiterin im Fokus. Diese reisen mit entsprechenden Krankheitssymptomen noch durch halb Deutschland...Von einem verantwortlichen Verhalten angehender Mediziner dürfte hier wohl kaum zu sprechen sein.

Peter Cohrs

Mehr Gelassenheit

Nach allem, was über das Virus bekannt ist finden Übertragungen. Zitat: „...nur durch direkten engsten Kontakt von Haut oder Schleimhaut oder über Kontakt zu Körperflüssigkeiten ...“ statt. Ist daher anzunehmen, dass eine Person, die im Zug die Toilette benutzt hat, allein aus Selbstschutz den Weg zum Arzt nehmen wird - oder nicht?

Beatrix Gebhard

Menschenfreunde

5./6. Oktober: Wenn Sie diesen Autor jetzt nicht entdecken, tun Sie es nie mehr

Großartig, dass die Kulturredaktion den großen Hamburger Schriftsteller Siegfried Lenz in Erinnerung ruft. Zudem eine besondere und dankbare Überraschung, dass es noch unveröffentlichte Texte gibt, die jetzt in Buchform erscheinen. Liselotte und Siegfried Lenz waren Menschenfreunde. Und wer das Glück hatte, sie persönlich in Othmarschen kennenzulernen, wurde beschenkt. Liebenswürdig im Umgang, immer.  Und tatsächlich wurde ich als junger Mensch und Leser zum ersten Aquavit vom Geschichtenerzähler Lenz eingeladen. Weltdeutung, Pfeife, Kaffee und Kekse gehörten auch dazu.

Rainer Neumann

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