Hamburg. Über das Portal kann man Strafanzeige erstatten und verdächtige Beobachtungen melden. Eine Schwachstelle hat das System jedoch.
2006 wurde in Hamburg von der Polizei die „Onlinewache“ eingerichtet. „Seitdem lassen sich steigende Eingangszahlen feststellen. Im vergangenen Jahr waren es über 48.400 Anzeigen und Mitteilungen, die dort eingingen“, sagt Polizeisprecher Thilo Marxsen. Das ist eine Steigerung von über 8000 Meldungen im Vergleich zum Vorjahr und rund 11.000 Anzeigen und Hinweise mehr als 2020.
Das Prinzip ist simpel. Ist man Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden, oder hat man etwas Verdächtiges beobachtet, kann man online den Sachverhalt schildern, seine Personalien angeben und Daten zum Vorfall, Datum, Ort und Zeit mitteilen. Die Anzeige oder Meldung wird dann bewertet und nach dem Tatortprinzip an die zuständige Dienststelle weitergeleitet. Bleibt der Tatort unbekannt, übernimmt den Fall der Kriminaldauerdienst.
Polizei Hamburg: Onlinewache für „einfache Fälle“
Gedacht ist die „Onlinewache“ vor allem für „einfache Fälle“, wie beispielsweise den Fahrraddiebstahl, von denen es 2021 beispielsweise 14.300 gab, oder für Hinweise wie verdächtige Beobachtungen, bei denen noch keine konkrete Straftat festgestellt wurde. Dazu würde ein Auto gehören, das auffällig in einer Gegend umherfährt, um sie auszukundschaften.
Das Manko: Wer eine Anzeige stellt oder einen Hinweis gibt, kann keine Anhänge, Skizzen, Fotos oder Dokumente hochladen. Das soll sich aber ändern. Noch für dieses Jahr ist ein umfangreiches Update, also die „Onlinewache 2.0“ geplant. Dann soll diese Schwachstelle, die laut Polizei in den vergangenen Jahren immer von Nutzern bemängelt wurde, der Vergangenheit angehören. Allerdings ist zunächst nur eine Art „Kompromiss“ geplant. Denn eine Schnittstelle, über die die Anhänge in die Systeme der Polizei überspielt werden, wird es dann noch nicht geben.
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Federführend bei der Entwicklung ist dabei nicht mehr der IT-Dienstleister Dataport, der die „Onlinewache“ entwickelte, sondern das Saarland, da es in anderen Bundesländern vergleichbare Systeme gibt. Sie wollen im Zuge der Gleichschaltung der IT-Systeme bei den Länderpolizeien und der Bundespolizei angeglichen werden.
Polizei Hamburg: Für Zeugen entfällt der Gang zur Wache
Teuer ist die „Online-Wache“ nicht. Ganz im Gegenteil. Sie wirkt bei Kosten von mehreren Millionen Euro, die die Polizei jährlich für den Betrieb und die Pflege ihrer IT-Systeme zahlt, wie ein „Schnapper“. 2382 Euro und 80 Cent zahlt die Polizei jährlich an Dataport für dem Betrieb des Service-Portals. Das sind Kosten von umgerechnet etwa 5 Cent, die je Vorgang anfallen.
Für betroffene oder Hinweisgeber entfällt mit der „Onlinewache“ der Gang zum nächsten Polizeirevier, was in der Regel mit viel Zeit und einigem Aufwand verbunden ist. Auch das hatte die Polizei bei der Einführung der „Online-Wache“ mit im Sinn. Dort hatte man sich durch das Service-Portal ein erhöhtes Hinweis- und Anzeigenaufkommen versprochen. Die Entwicklung der Nutzerzahlen geben der Polizei da offensichtlich recht.