Hamburg. Ein aus Afrika stammender Hamburger sah sich zu Unrecht an einem „gefährlichen Ort“ kontrolliert. Die Polizei bekam nun recht.

Die polizeiliche Überprüfung eines aus dem Togo stammenden Mannes ein einem sogenannten „gefährlichen Ort“ auf St. Pauli war rechtmäßig. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat am Donnerstag eine entsprechende Klage des Anwohners in zweiter Instanz abgewiesen.

Der Fall liegt bereits mehr als vier Jahre zurück: Am 15. November hatten Beamte den Mann in der Balduinstraße, die als Kriminalitätsschwerpunkt gilt, kontrolliert. Er sah darin einen Fall von „Racial Profiling“: eine diskriminierende und stigmatisierende Identitätsfeststellung, für die seine Herkunft und seine Hautfarbe maßgeblich gewesen seien.

In erster Instanz hatte ihm das Verwaltungsgericht im November 2020 recht gegeben. Auch eine zweite Identitätsfeststellung an der Silbersackstraße am 25. April 2018 sei rechtswidrig gewesen, urteilte die Kammer.

Gericht: Überprüfung eines aus Afrika stammenden Mannes auf St. Pauli war rechtens

Die Stadt war dagegen in Berufung gegangen, zog diese aber aus „prozessökonomischen Gründen“ für den zweiten Fall zurück. In zweiter Instanz bekam sie nun recht. In einem dritten Fall, der sich bereits im November 2016 abgespielt hatte, hatte der Mann seine Klage zurückgenommen. Eine weitere Identitätsfeststellung im Januar 2017 erkannte die Polizei selbst als rechtswidrig an, weil sich der Mann über den Aufenthalt an einem „gefährlichen Ort“ hinaus nicht auffällig verhalten habe.

Eine Begründung will das OVG schriftlich nachreichen. Dies werde voraussichtlich einige Wochen in Anspruch nehmen. Eine Revision gegen die Entscheidung sei nicht zugelassen. Hiergegen wiederum sei eine Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hätte.