Hamburg. Nach 20 Jahren ist nun auch formal Schluss. Faktisch wird schon seit November 2020 mutmaßlichen Dealern kein Brechmittel verabreicht.
Hamburg zieht endgültig einen Schlussstrich unter den Einsatz von Brechmitteln bei mutmaßlichen Drogendealern. Die Justizbehörde und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) lösen eine entsprechende Vereinbarung über die Kostenerstattung dieser Maßnahme nun auf, wie die Behörde der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Damit werde das Aus für die schon im vergangenen Jahr eingestellte sogenannte Vomitivmittelvergabe auch formal besiegelt.
Der Einsatz von Brechmitteln sei unverhältnismäßig, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). "Die Prozedur ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, wie die Vergangenheit zeigt, und der zwangsweise Einsatz wurde auch klar als menschenrechtswidrig verurteilt." Nun gehörten auch freiwillige Brechmitteleinsätze endgültig der Vergangenheit an.
Scholz führte Einsatz von Brechmitteln in Hamburg ein
Der zwangsweise Einsatz von Brechmitteln zur Sicherung von verschluckten Drogen war 2001 vom damaligen Hamburger Innensenator und heutigen SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz eingeführt worden. Er wollte so gegen die offene Drogenszene am Hauptbahnhof, damals eine der größten Europas, vorgehen. Die schärfere Gangart bedeutete knapp ein Viertel Jahr vor der Bürgerschaftswahl 2001 einen Richtungswechsel in der Anti-Drogen-Politik des SPD-geführten Senats.
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Noch im selben Jahr - die SPD hatte die Bürgerschaftswahl verloren, der Rechtspopulist Ronald Schill im CDU-geführten Senat das Innenressort übernommen - kam ein 19-jähriger mutmaßlicher Dealer aus Kamerun nach der zwangsweise Verabreichung des Brechmittelsirups Ipecacuanha ums Leben. Fünf Jahre später stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2006 fest, dass zwangsweise Brechmitteleinsätze menschenrechtswidrig seien. Daraufhin wurden sie in Hamburg beendet.
Hamburger Justizbehörde schloss neue Vereinbarung
2008 schloss die damalige Justizbehörde unter Senator Till Steffen (Grüne) eine neue Vereinbarung über die Abrechnung von auf freiwilliger Grundlage erfolgenden Brechmitteleinsätzen. Diese Praxis wurde im Institut für Rechtsmedizin im November 2020 eingestellt. "Diese Entscheidung beruhte auf einer Neubewertung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Als mögliche Alternative gilt die natürliche Ausscheidung von Drogen, die entsprechend überwacht wird, erklärte die Justizbehörde.