Hamburg. In dem Streit ist nun auch der Geschäftsführer einer Grundstücksgesellschaft angeklagt, der am Hofweg Luxuswohnungen baut.

Es ist ein Streit, der sich bereits seit Jahren hinzieht, und bei dem es um neue Luxuswohnungen am Hofweg, zwei  alte Ahornbäume und Baumfrevler geht: Nun geht der „Baumkrieg von der Uhlenhorst“ in die nächste Runde. Ursprünglich sollten bereits am kommenden Dienstag der 40 Jahre alte Geschäftsführer der Sylter Grundstücksgesellschaft FSG sowie zwei 38- und 35-jährige Männer in Hamburg vor Gericht stehen. Doch die Verhandlung wurde coronabedingt kurzfristig auf den 18. Mai verlegt.

Die drei Angeklagten müssen sich wegen Sachbeschädigung verantworten, wie Oberstaatsanwältin Nana Frombach am Freitag mitteilte. Der Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft soll den beiden Männern den Auftrag erteilt haben, am 15. April 2017 mehrere Wurzeln eines auf einem Grundstück in der Herbert-Weichmann-Straße wachsenden Ahornbaums zu beseitigen.

Baumkrieg: Sägten Angeklagte an Wurzeln?

Die Motivation dieser Baumfrevler-Aktion: Durch die Wurzeln des rund 60 Jahre alten Ahorns "wurde der Bau einer Tiefgarage auf einem im Eigentum der Grundstücksgesellschaft stehenden Nutzfläche behindert", heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Diese Fläche befindet sich am Hofweg und grenzt direkt an das Grundstück mit dem alten Baum.

"Den drei Angeklagten war bekannt, dass sie keine Genehmigung zum Rückschnitt hatten", so Frombach. Dennoch sollen sie sich an dem Baum zu schaffen gemacht haben. Die Folge: Durch die Sägearbeiten büßte das Ahorngewächs seine Standfestigkeit ein und musste abgestützt werden.

2018: Richter stoppten Bau der Luxuswohnungen

Es ist nicht das erste Mal, dass der Baumkrieg von der Uhlenhorst vor Gericht landet. Im September 2018 hatten Richter den Bau der Luxuswohnungen am Hofweg gestoppt, da das Bezirksamt bei der Baugenehmigung auf die Einhaltung der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, auf dem die zwei alten Ahornbäume stehen, hätte achten müssen.

An dem Streit beteiligt waren damals bereits die Sylter Grundstücksgesellschaft FSG, die Stadt und die Besitzerin der Bäume, Susanne Nack – diese ist im aktuellen Prozess eine Zeugin und wird am Dienstag nach eigenen Angaben von ihrem Anwalt vor Gericht vertreten.

Ahornbäume stehen immer noch, Bau hat begonnen

Damals hatte das Bezirksamt Hamburg-Nord die Baugenehmigung für den geplanten Neubau erteilt – und dabei zwar darauf hingewiesen, dass die beiden Bäume gefällt werden müssen – aber außer acht gelassen, dass deren Besitzerin das vielleicht gar nicht will. Denn diese sträubte sich gegen die Fällung. „Ich opfere nicht zwei große, Sauerstoff spendende Bäume“, sagte Nack damals und klagte. Zudem installierte sie Überwachungskameras, beauftragte einen Wachdienst und ließ die Bäume so sichern, dass sie im Sturm nicht einmal mehr schwanken.

Die beiden Ahornbäume stehen übrigens noch. Die Baumaßnahmen auf dem Grundstück nebenan haben vor wenigen Tagen begonnen. "Der angesägte Baum wird sicher noch fünf Jahre stehen, bis er tot ist", sagte Susanne Nack am Freitag. Ahornbäume seien sehr widerstandsfähig.