Hamburg. 1190 Versicherte haben 2020 eine Beschwerde an die AOK Rheinland/Hamburg gesandt. Welche Bereiche am stärksten betroffen waren.

Der Verdacht auf einen Behandlungsfehler hat sich 2020 bei Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg in 27,17 Prozent aller gemeldeten Fälle bestätigt. Das teilt die Krankenkasse nach einer Auswertung ihrer Versichertendaten mit. Danach hatten sich im vergangenen Jahr 1190 Versicherte bei der Krankenkasse gemeldet, die einen solchen Fehler vermuteten. Dabei ging es vor allem um Fehler bei operativen Eingriffen und in der zahnärztlicher Versorgung sowie um Fehldiagnosen.

Behandlungsfehler: Zahl der Beschwerden ging um 13 Prozent zurück

Die Zahl der Beschwerden ist im Vergleich zu 2019 um 13 Prozent gesunken. „Der leichte Rückgang bei den neuen Verdachtsfällen lässt sich unter anderem auf die Corona-Pandemie zurückführen. Im ersten Pandemiejahr mussten zahlreiche operative Eingriffe verschoben werden, die nur zum Teil nachgeholt wurden“, sagt Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. Wie die Krankenkasse weiter mitteilt, können bei fehlerhaften medizinischen Eingriffen Regressforderungen erhoben werden. Im vergangenen Jahr konnte die AOK Rheinland/Hamburg auf diese Weise rund 7,1 Mio. Euro wieder der Versichertengemeinschaft zuführen.

Versicherte, die nach einer medizinischen Behandlung einen Fehler vermuten, können sich mit ihrem Verdacht an die AOK Rheinland/Hamburg wenden. Dort kümmern sich Experten individuell um medizinische und rechtliche Fragen, fordern auf Wunsch die Behandlungsunterlagen an und prüfen diese zusammen mit dem Medizinischen Dienst. Auch bei Schadenersatzforderungen steht die Kasse ihren Versicherten zur Seite. Weitere Informationen finden Versicherte unter https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/behandlungsfehler-7/