Hamburg. Staranwalt Gerhard Strate wollte die nächtliche Ausgangssperre in Hamburg kippen. Doch die Richter sahen dafür keine Grundlage.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einen Antrag des Staranwalts Gerhard Strate abgelehnt. Das wurde am Donnerstagabend bekannt. Der renommierte Hamburger Jurist, der die Corona-Politik in der Hansestadt erst kürzlich in einem Gastbeitrag im Hamburger Abendblatts kritisiert hatte, wollte damit die nächtliche Ausgangssperre in Hamburg kippen. Noch am Abend kündigte Strate an, am Freitag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen zu wollen.

In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts heißt es, der Antrag habe keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen im Verordnungswege seien erfüllt. In dem 21-seitigen Beschluss wird aber deutlich, dass die Richter einen wichtiger Kritikpunkt von Strate für „plausibel“ halten – dass der Anstieg der Infektionszahlen auch auf die vermehrten Selbst- und Schnelltests zurückgehen könnte. Der exponentielle Zuwachs der Infektionen war die Begründung für die in der vergangenen Woche verhängten Ausgangsbeschränkungen.

In Lüneburg wurde Ausgangssperre gekippt

Erst am Dienstag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg die Ausgangssperre in Hannover gekippt. Die Richter äußerten erhebliche Zweifel an diesem Mittel im Kampf gegen Corona und bestätigten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Dieses hatte erklärt, dass die angeordnete Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover im Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig ist.