Hamburg. Mehr als 460.000 Hamburger schon vollständig geschützt – welche Regeln für sie nun gelten, zeigt der große Überblick.

In Hamburg sind mehr als 460.000 Menschen vollständig geimpft, haben also den bestmöglichen Schutz gegen das Coronavirus. Doch genießen Geimpfte auch besondere Privilegien? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zum Alltag, zu Reisen und zum Impfpass.

Wann ist man vollständig gegen das Coronavirus geimpft?

Ärzte sagen, dass der vollständige Schutz etwa 14 Tage nach der zweiten Impfung erreicht ist, wenn man zum Beispiel zwei Biontech-Spritzen im Abstand von sechs Wochen bekommen hat. Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson reicht eine Spritze aus. Auch hier müssen etwa zwei Wochen vergehen.

Wo genießen Geimpfte Vorteile aus ihrem Status?

In Hotels, Restaurants, im Theater, im Fitnessstudio und bei Friseuren ist dann kein Schnelltest mehr erforderlich. Die Vorlage des gelben Impfpasses sollte reichen. Allerdings gibt es Fälle, in denen sich auch Geimpfte mit dem Coronavirus infiziert haben. Ihr Krankheitsverlauf ist dann meist deutlich milder. Und es ist noch nicht endgültig wissenschaftlich erwiesen, ob und wie Geimpfte das Coronavirus weitertragen können.

Wäre ein Stadionbesuch erlaubt?

Auch beim HSV und beim FC St. Pauli laufen Überlegungen, zur neuen Saison wieder Fans zuzulassen. Dafür werden Test-Szenarien entwickelt, zum Teil mit den Ultra-PCR-Tests, mit denen beispielsweise die Spieler regelmäßig getestet werden. Als Geimpfter wird man vermutlich ebenfalls einen Sonderstatus genießen und keinen Test machen müssen.

Gibt es Ausnahmen, in denen Geimpfte von ihrem Status nicht profitieren?

Nach der aktuellen Hamburger Eindämmungsverordnung sind in Restaurants an Tischen immer nur fünf Personen erlaubt, Kinder unter 14 nicht eingerechnet. Hier zählt es nicht, ob Geimpfte dabei sind, um es besser kontrollieren zu können, wie der Senat auf Abendblatt-Anfrage mitteilte. Es dürfen also nicht fünf plus weitere Geimpfte zusammensitzen.

Was ist mit Kindern von 12 bis 18?

Kinder mit Vorerkrankungen wie Adipositas oder chronischen Lungenerkrankungen können nach Absprache mit Ärzten mit Biontech/Pfizer geimpft werden. Es gibt dazu keine generelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Der Verband der Kinder- und Jugendärzte fordert, dass der „Zugang zu Bildung, Sport und sozialen Kontakten und die altersgerechte Teilhabe“ nicht vom Impfstatus abhängig gemacht werden dürfe. Heißt: Geimpfte und nicht geimpfte Kinder sollen dieselben Zugangsrechte haben. Dafür müsse die Politik auch „organisatorische und bauliche Maßnahmen“ treffen.

Wie ist die Lage an den Universitäten und Hochschulen?

Nach Online-Lehre und teilweiser Öffnung mit „Hybrid-Veranstaltungen“, also einer Mischung aus Präsenz und Distanzlernen, planen viele Hochschulen die Rückkehr zur teilweisen „Normalität“. Da auch zu Beginn des Wintersemesters bei den Studenten noch keine hohe Impfquote erreicht sein wird, dürfte die Öffnung hier in Schritten erfolgen. Die Hochschulen haben Hausrecht, könnten also selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen sie wen zu Präsenzveranstaltungen zulassen. „Ein Präsenzsemester ist aber nicht an das Impfen gekoppelt“, sagte ein Sprecher der Wissenschaftsbehörde. Wie viele Studierende pro Raum zugelassen werden, sei an die geltende Eindämmungsverordnung gebunden.

Fällt für Geimpfte künftig die Maskenpflicht?

Nein. Da sie theoretisch das Coronavirus übertragen können, müssen sie sich weiter an Abstands- und Maskenregeln halten. Polizisten erinnern dabei an die schwierige Lage bei Kontrollen der Maskenpflicht, Virologen appellieren an die Solidarität mit den Ungeimpften.

Was ist bei Auslandsreisen?

Die meisten Nachbar- und wichtigsten Urlaubsländer der Deutschen gewähren Geimpften eine Einreise mit Impfnachweis oder Genesenennachweis ohne weiteren Test. Italien, Niederlande, Portugal und Schweden verlangen jedoch zusätzliche Schnelltests oder sogar PCR-Tests. Das Auswärtige Amt veröffentlicht die jeweils aktuellen Warn- und Lageberichte im Internet.

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Was gilt für Reiserückkehrer?

Wer nach einem Aufenthalt im Ausland wieder nach Hause fliegt, der muss am Flughafen ein negatives Testergebnis vorlegen. Geimpfte und Genesene müssen das nicht, sie müssen nur einen Nachweis zeigen.

Was ist mit Risikogebieten?

Wer sich in einem Risikogebiet oder in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat, muss nach Einreise in Deutschland zunächst zehn Tage in Quarantäne. Wer geimpft oder genesen ist, kann den Nachweis über das Einreiseportal hochladen und dann die Quarantäne vorzeitig beenden. Keinen Unterschied zwischen Geimpften und Nichtgeimpften gibt es nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet, zum Beispiel England. In Deutschland wird auf jeden Fall eine 14-tägige Quarantäne fällig. Diese Regelung gilt bis zum 28. Juli.

Wie weise ich den Impfstatus nach?

Wer nachweisen will, dass er geimpft ist, benötigt dafür den gelben Impfpass, den digitalen Impfpass oder die Originaldokumente in Papierform. Wer keinen Impfpass hat, dem wird bei der Impfung ein Ersatzdokument ausgestellt. Kopien dieser Papiere gelte nicht als Impfnachweis.

Was ist mit dem digitalen Impfpass?

Er soll bis zum 1. Juli in Deutschland und weiteren EU-Ländern eingeführt sein. Wer ihn auf dem Smartphone hat, kann den gelben Impfausweis zu Hause lassen. Voraussetzung: Die Corona-Warn-App oder die neue CovPass-App muss mit einem digitalen Impfnachweis verknüpft werden. Die Umwandlung des analogen in einen digitalen Impfnachweis bieten viele Apotheken in Hamburg an, im Impfzentrum Geimpfte können ihn voraussichtlich von diesem Dienstag an über eine Webseite selbst erzeugen.