Hamburg. Im Streit um die ausgesetzte Abitur-Reform macht die Union Rabe Vorwürfe: Er gefährde den Schulfrieden und argumentiere scheinheilig.
Schulsenator Ties Rabe (SPD) steht nach der Aussetzung der Reform des Abiturs politischer Ärger ins Haus. „Nicht nur, dass Rabe auf eine wichtige Reform verzichtet, er setzt sich zudem über einen zentralen Punkt der Vereinbarung des Schulstrukturfriedens hinweg und setzt ihn nicht um“, sagt Birgit Stöver, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion. „Hamburg vergibt die Chance, die Abiturqualität zu erhöhen und die Allgemeinbildung zu stärken.“
Wie berichtet, hatte der Schulsenator eine Vorlage seines Hauses zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO AH) kurzfristig zurückgezogen. Damit sollten unter anderem die sogenannten Belegverpflichtungen für die Zulassung zum Abitur von bisher 32 bis 36 Kursen auf 40 Kurse erhöht werden.
Erhöhung der Belegverpflichtung wird zum kommenden Schuljahr nicht in Kraft treten
Mit der Rücknahme des Papiers ist klar, dass die Erhöhung der Belegverpflichtung, die SPD, Grüne, CDU und FDP 2019 vereinbart hatten, zum kommenden Schuljahr nicht in Kraft treten wird. Für die Abiturienten bis zu den Jahrgängen 2023 (Gymnasium) und 2024 (Stadtteilschule) wird sich nichts ändern.
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Als Grund für den Rückzieher nannte die Schulbehörde Pläne der Kultusministerkonferenz (KMK), das Abitur in den einzelnen noch stärker anzugleichen. Dazu zähle insbesondere die Frage, wie viele Oberstufenkurse die Abiturienten künftig einbringen müssten, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Rabe wolle die Ergebnisse der Beratungen der KMK abwarten.
Rücknahme auf Druck von Eltern, Lehrkräften und GEW?
„Die Gründe wirken scheinheilig. Hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt, die Rücknahme sei auf Druck von Eltern, Lehrkräften und GEW geschehen“, sagte Stöver. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte in der vergangenen Woche behauptet, die Behörde habe ihre Vorlage „aufgrund des massiven Drucks von Eltern und Lehrkräften sowie der GEW weitgehend“ zurücknehmen müssen.
Die Erhöhung der Belegverpflichtungen bedeutet laut GEW „eine weitere Entfernung von der pädagogisch sinnvollen Profiloberstufe hin zu einer zergliederten Einzelfachschule mit dem Fokus auf einen zentral vorgegebenen Wissenskanon“.
Rabe habe Vertragspartner nicht vorher über seinen Schritt informiert
Stöver kritisiert zudem, dass Rabe die Vertragspartner des Schulfriedens nicht vorher über seinen Schritt informiert hat. Das sei „nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel“. Im Schulfriedensvertrag heißt es, die Erhöhung der Belegverpflichtung bewirke, dass die Schüler in den von ihnen belegten Kursen „mit der nötigen Aufmerksamkeit und Ernsthaftigkeit lernen“, sowie „eine breitere Allgemeinbildung und eine leistungsgerechtere Abiturnote“.