Hamburg. Allein in den ersten Monaten des Jahres wurden knapp 1500 Anzeigen wegen falsch geparkter Roller in Hamburg gefertigt.

  • Falsch abgestellte E-Scooter haben in diesem Jahr schon fast 1500 Anzeigen nach sich gezogen
  • Mehr als 50.000 Euro an Bußgeldern wurden seit Oktober verhängt
  • Betreiberfirmen können nur schwer sanktioniert werden

Für die einen sind sie ein praktisches Gefährt für kürzere Strecken, etwa zur Bahnstation, oder um eine fröhliche Runde durch die Stadt zu drehen – für andere dagegen stellen E-Scooter ein chronisches Ärgernis dar. Die seit Mitte 2019 in Deutschland zugelassenen „Elektrokleinstfahrzeuge“ sorgen nicht nur dadurch für Ärger, dass manche Nutzer widerrechtlich über Gehwege brettern. Oft werden die elektrisch betriebenen Roller auch so abgestellt, dass sie Fußgänger, Radfahrer oder den Autoverkehr behindern.

Verkehr Hamburg: Viele Bußgelder wegen E-Scootern

Seit Herbst 2021 geht Hamburg verstärkt gegen das wilde Abstellen der ­E-Scooter vor. Dafür hat die Stadt eigene „Auffangtatbeständen“ für „Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ geschaffen. Das war nötig, weil der bundesweit geltende Bußgeldkatalog für Elek­trokleinstfahrzeuge eine Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten laut Senat nicht vorsah. Seither wird das widerrechtliche und störende Abstellen der Roller in Hamburg mit 20 oder 30 Euro geahndet.

Dass die Polizei bei den Kontrollen offenbar ernst gemacht hat, zeigen die Zahlen aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Verkehrspolitikers Richard Seelmaecker, die dem Abendblatt vorliegt. Demnach wurden seit Einführung der neuen Regelung am 18. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 bereits fast 56.000 Euro an Buß- oder Verwarngeldern eingenommen. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres kassierte die Stadt 43.755,90 Euro von ­E-Scooter-Parksündern – inklusive möglicher Gebühren. Und es wurden bis Mitte April 1486 Anzeigen geschrieben.

E-Scooter: Meiste Anzeigen wegen Behinderung des Fußverkehrs

Dabei zeigt sich deutlich, dass die meisten E-Scooter auf Fußgängerwegen falsch abgestellt werden. 1341 der 1486 Anzeigen aus diesem Jahr bezogen sich auf die Behinderung des Fußverkehrs. Es folgen mit weitem Abstand das Abstellen auf Radwegen und das auf der Straße.

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Stark angestiegen sind laut Senatsantwort zuletzt auch die Beschwerden über falsch abgestellte E-Scooter, die über ein zentrales Beschwerdeportal eingegangen sind. Waren es im ganzen Jahr 2021 noch 443, so zählte die Stadt in diesem Jahr schon bis zum 15. April 706 Beschwerden über wild geparkte Roller.

Verkehr Hamburg: Mehr Unfälle mit E-Scootern

Offenbar gibt es auch mehr Unfälle mit den E-Scootern. Zwar nennt der Senat in seiner Antwort auf die CDU-Anfrage keine Zahlen, er schreibt aber wörtlich: „Die Polizei hat aufgrund erhöhter Unfallzahlen und verstärkt feststellbarem, verkehrswidrigem Verhaltens durch Nutzende von Elektrokleinstfahrzeugen die Verkehrsüberwachung dieser Verkehrsart im Bereich des fließenden Verkehrs intensiviert. Für die Einflussnahme auf ein verkehrsgerechtes Verhalten von Elektrokleinstfahrzeug-Führenden hat sich im Speziellen die Fahrradstaffel der Polizei, die im Jahr 2021 personell verstärkt und von einem auf drei Standorte erweitert wurde, als wirksames Mittel bewährt.“

Für CDU-Verkehrspolitiker Richard Seelmaecker ist die Lage trotz der nun häufig verhängten Bußgelder noch längst nicht optimal. Die Senatsantwort zeige deutlich, „dass der rot-grüne Senat das Problem immer noch nicht in den Griff bekommt“, so Seelmaecker. „Es gibt starken Nachholbedarf bei der Ermittlung und Erfassung von nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scootern. Seit Jahren beschweren sich Hamburgerinnen und Hamburger über zugestellte Fußwege und achtlos abgestellte E-Scooter. Besonders heikel wird es, wenn es dadurch noch zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommt.“

„Hamburger Fuß­patrouille“ kontrolliert falsch abgestellte E-Roller

Er begrüße die Möglichkeit, „dass Nutzer bei falsch abgestellten E-Scootern mit einer Ordnungswidrigkeit und entsprechenden Folgen belegt werden können. Es handelt sich hierbei um kein Kavaliersdelikt“, so der CDU-Politiker. „Doch nun müssen SPD und Grüne auch dafür sorgen, dass die Betreiber in die Pflicht genommen werden und gegen die Nutzer, die sich verkehrswidrig verhalten, konsequent vorgegangen wird.“

Laut Senatsantwort stellen die unterschiedlichen Anbieter „pro Woche zwischen zwei und sechs Personen für jeweils sechs Stunden pro Schicht bereit“, um in einer „Hamburger Fuß­patrouille“ falsch abgestellte E-Roller ausfindig zu machen und aus dem Weg zu räumen. Außerdem gibt es laut Senatsantwort sporadisch auch andere Kontrollen durch die Anbieter.

Kontrolle der Fotos der geparkten Roller ist freiwillig

„Die Betreiber kontrollieren das vom Nutzenden nach Fahrtende geschossene Foto vom abgestellten Fahrzeug stichprobenartig oder bei Bedarf, ­z. B. nach Eingang einer Beschwerde oder eines Bußgeldbescheides“, schreibt der Senat. „Bei Feststellung eindeutiger Verstöße werden Nutzende verwarnt und ggf. mit einer Strafgebühr belegt. Ebenso droht der Ausschluss von der Nutzung des Angebotes.“

Allerdings betont der Senat in seiner Antwort auch, dass die Stadt wohl wenig Möglichkeiten hat, die Betreiberfirmen bei Verstößen unter Druck zu setzen. Auf die Frage, welche Konsequenzen diesen drohten, wenn sie das ordnungsgemäße Abstellen der Roller nicht pflichtgemäß überwachten, antwortet der Senat: „Eine Pflicht zur Überprüfung, ob die Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt worden sind, besteht nicht.“ Die Kontrolle der Fotos der geparkten Roller sei eine „freiwillige Maßnahme“ und werde von den Behörden nicht kontrolliert.