Hamburg. Rot-Grün will Regeln für geschlechtergerechte Verwaltungssprache festlegen. Folgen neue Vorgaben für die Verwaltung?

Das Gendersternchen, auch Asterisk genannt, ist auf dem Weg in die Hamburger Verwaltung – ganz offiziell. In E-Mails, Präsentationen, Flyern und auf den Websites von Schulen, Hochschulen, Abgeordneten, Beiräten, Vereinen und Verbänden finden sich die Sterne oder auch Doppelpunkte in der Mitte der Worte ja längst.

Da heißt es dann „Schüler*innen“ statt „Schülerinnen und Schüler“, „Mieter*innen“ oder „Professor:innen“. Doch bislang handelt es sich bei der Verwendung des Gendersternchens und seiner Varianten bestenfalls um einen Graubereich. Denn Teil des amtlichen Regelwerks ist weder dieses Zeichen noch sind es andere, vergleichbare Schreibweisen wie das Binnen-I, der Doppelpunkt oder der Unterstrich („Gender-Gap“), die alle eine geschlechtergerechte Bezeichnung von Personen darstellen sollen.

Hamburgs Schulen sollen Gender-Gap nicht verwenden

Für die Schulen zum Beispiel gilt eine Vorgabe der Behördenleitung vom März 2018 weiterhin. Zwar sollen die Beschäftigten eine geschlechtergerechte Sprache verwenden, indem sie die männliche und weibliche Form ausdrücklich nennen oder eine neutrale Formulierung („Lehrkraft“) verwenden. „Auf einen Schrägstrich (,Schüler/-innen’) und auf ein großes ,I’ (,SchülerInnen’) wird verzichtet ... Das Gender-Gap oder das Gender-Sternchen wird nicht verwendet“, heißt es in der Anweisung allerdings klipp und klar.

Das soll sich nun mit Blick nicht nur auf Schulen, sondern auf die gesamte öffentliche Verwaltung ändern, jedenfalls ein bisschen. SPD und Grünen ist das Thema so wichtig, dass es Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. „In Hamburg wollen wir konkrete Handlungsempfehlungen für die Verwaltungssprache entwickeln, die alle Geschlechter adressiert, sowie die Beratung und Koordination bei der weiteren Umsetzung in Folge des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zur dritten Option begleiten“, heißt es etwas umständlich im Kapitel „Gleichstellung/LSBTI“ des Koalitionsvertrages.

Hamburg ist gründlich bei Untersuchung der Sprache

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 entschieden, dass es neben „männlich“ und „weiblich“ eine sogenannte dritte Option geben muss. Seit Ende 2018 können Menschen, die weder eindeutig männlich noch weiblich sind, sich im Geburtsregister als „divers“ eintragen lassen (nur sehr wenige haben es bislang getan). Vorher war es nur möglich, das Geschlecht offenzulassen. Nach Auffassung vieler Vertreter einer geschlechtersensiblen Sprache bezieht das Gender­sternchen die dritte Option am besten mit ein.

Hamburg macht es wie meistens so auch bei diesem Thema gründlich. Bereits seit Februar 2019 – also noch vor der Bürgerschaftswahl - tagt ein behördenübergreifender Arbeitskreis mit Mitarbeitenden aus der Finanz-, der Innenbehörde und der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung sowie der Senatskanzlei und des Personalamts, um Handlungsmöglichkeiten für eine den aktuellen rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasste Sprache zu erarbeiten.

Hamburger Senatsbeschluss von 1995 gilt noch

Aber der Reihe nach: Vermutlich nur ein einziges Mal hat sich der Senat mit der korrekten sprachlichen Bezeichnung der Geschlechter beschäftigt. Am 8. August 1995 – damals regierte ein Bündnis von SPD und der inzwischen untergegangenen Statt-Partei, der Bürgermeister hieß Henning Voscherau – beschloss der Senat „Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechts- und Verwaltungssprache der Freien und Hansestadt Hamburg“. Von einer dritten Option war damals noch nicht die Rede. Trotzdem gilt der Senatsbeschluss auch heute noch.

Recht allgemein heißt es zunächst, dass „in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben ... der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu beachten“ sei. „Die Benutzung männlicher Bezeichnungen auch für Frauen ist zu vermeiden“, so der Senat weiter. Frauen und Männer müssten „ihren Beruf, ihre Stellung, ihr Amt usw. in einem Wort wiederfinden können, das auch ihr Geschlecht bezeichnet“. Geschlechtsneutrale Formulierungen sind auch erlaubt. Aber: „Kurzformen wie Schrägstrich- oder Klammerausdrücke und das große Binnen-I sollten nicht verwendet werden.“ Das Gendersternchen kam erst nach der Jahrtausendwende auf, wäre aber wohl mitgemeint gewesen.

Handlungsempfehlung zur geschlechtergerechten Sprache

Mittlerweile liegen der behördenübergreifenden Arbeitsgruppe Vorschläge vor. Auf sieben Seiten hat das Referat „Antidiskriminierung und LSBTI*“ der Wissenschafts- und Gleichstellungsbehörde einen Entwurf für eine „Handlungsempfehlung zur geschlechtergerechten Sprache in der hamburgischen Verwaltung“ erarbeitet. Die geschlechtersensible Sprache zeichnet danach aus, dass sie „nicht diskriminiert, alle Menschen gleichermaßen sichtbar macht und Respekt für die Vielfalt der Gesellschaft ausdrückt“. Um diese Ziele zu erreichen, habe sich „eine Kombination aus neutralen Umschreibungen bzw. inklusiven Formen wie z. B. dem Gendersternchen in der Anwendung bewährt“.

Statt „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so die Empfehlung, solle besser „Mitarbeiter*innen“ geschrieben werden. „Seit der rechtlichen Anerkennung der ,dritten Option‘ zeigt sich das Gendersternchen als eine weitere Möglichkeit, alle Geschlechter anzusprechen“, so die Autoren. Sie ziehen geschlechtsneutrale Formulierungen vor: also „Lehrkraft“ statt „Lehrerin, Lehrer“ und „Teilnehmende“ oder „Antragstellende“. Geschlechtsneutrale Pronomina wie „alle“ und „niemand“ sollten „jeder, jede“ und „keiner, keine“ ersetzen.

Vorbehalte in Hamburger Bevölkerung

„Generalklauseln, sprachliche Kurzformen wie Schrägstrich-, Bindestrich- oder Klammerverbindungen und das große Binnen-I bleiben weiterhin ausgeschlossen“, heißt es weiter. In den Erläuterungen zu den Empfehlungen findet sich der erstaunliche Hinweis: „Geschlechtersensible Sprache bezieht sich immer auf Menschen. Sachwörter, die eindeutig Gegenstände ohne Personenbezug (der Stuhl, die Wand) beschreiben, werden daher nicht verändert.“

Ob es am Ende so kommt, ob sich der Senat diese Empfehlungen zu eigen macht, steht dahin. Zwar drängen nicht nur die Aktivisten der einzelnen Communitys auf eine rasche Änderung der sprachlichen Normen, sondern auch etliche Bürgerschaftsabgeordnete der SPD und vor allem der Grünen. Aber es gibt auf der anderen Seite – das hat die lebhafte Debatte über Gendersprache in den vergangenen Tagen gezeigt – in der Bevölkerung sehr verbreitete Vorbehalte gegen Gendersternchen und Co.

Asterisk wird nicht ins Amtliche Regelwerk aufgenommen

Und die Meinungen der Experten, die Politik und Verwaltung in diesen Fragen beraten, sind auch recht eindeutig. So hat sich der Rat für deutsche Rechtschreibung in einer aktuellen Stellungnahme gegen die Nutzung von „Asterisk, Unterstrich, Doppelstrich und anderen verkürzten Zeichen“ ausgesprochen. „Diese Zeichen haben in der geschriebenen Sprache auch andere Bedeutungen, z. B. als Satzzeichen oder typografische Zeichen oder informatik- und kommunikationstechnische Zeichen. Ihre Nutzung innerhalb von Wörtern beeinträchtigt daher die Verständlichkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit sowie vielfach auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten“, schreibt der Rat.

Deswegen könnten diese Zeichen „zum jetzigen Zeitpunkt nicht in das Amtliche Regelwerk aufgenommen werden“. Der Rat für deutsche Rechtschreibung, der 2005 gegründet wurde, hat unter anderem die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren.

21 deutsche Großstädte verwenden Gendersternchen

Auch die Gesellschaft für deutsche Sprache empfiehlt die Genderzeichen ausdrücklich nicht. „Wie Gendergap und Binnenmajuskel (Binnen-I, die Red.) ist das Gendersternchen kein Bestandteil der aktuellen Rechtschreibung und verursacht darüber hinaus nicht wenige grammatische Probleme“, heißt es in den Leitlinien der Gesellschaft zum Gendern. Das sei zum Beispiel der Fall bei „den Schüler*innen“ oder „Kolleg*in“, wenn weibliche und männliche Form unterschiedliche Endungen haben. Pro­blematisch sei die Verwendung von Genderzeichen auch bei Umlauten wie in „Arzt/Ärztin“ oder „Bauer/Bäuerin“.

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Andererseits schreitet die Entwicklung einer geschlechtersensiblen Verwaltungssprache scheinbar unaufhaltsam voran. Nach einer Aufstellung der „Zeit“ verwenden 21 von 81 deutschen Großstädten das Gendersternchen – darunter München, Dortmund, Düsseldorf, Hannover, Chemnitz, Rostock und Kiel. Auch der Bundestag erlaubt seit März die Verwendung des Gendersternchens, des Doppelpunkts und weiterer geschlechtergerechter Formen in Anträgen, Entschließungsanträgen und Begründungen von Gesetzesentwürfen.

Nur Hinweise zum Sprachgebrauch in Hamburg

Auch in Hamburg wird es in Sachen Gendersprache nun ernst: Am kommenden Montag will sich die Staatsräterunde auf einen Handlungsrahmen für die öffentliche Verwaltung einigen. Dabei ist schon jetzt klar: Es wird keine festen Vorgaben oder Anweisungen zum Sprachgebrauch geben. Es wird wohl auch keine ausdrückliche Empfehlung zum Beispiel für die Verwendung des Gendersternchens oder des Binnen-Doppelpunkts geben. Eher soll es um eine Art Erlaubnis zur Verwendung der Genderzeichen bei bestimmten Texten wie etwa E-Mails, in Broschüren, Flyern oder Social Media gehen. Ausgeschlossen bleiben Erlass oder Änderung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Eine Hamburger Feinheit ist dabei, dass die Staatsräte den Beschluss fassen sollen, nicht jedoch der Senat. Dadurch bleibt der alte Senatsbeschluss von 1995 automatisch in Kraft.