Hamburg. Bruno D. wurde wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen sowie wegen Beihilfe zum versuchten Mord verurteilt.
In dem Strafverfahren gegen den 93-jährigen einstigen SS-Wachmann Bruno D. ist das Urteil des Landgerichts Hamburg am Montag rechtskräftig geworden. Die für drei der Nebenkläger und für den Angeklagten eingelegten Rechtsmittel der Revision wurden zurückgenommen.
Stutthof: Urteil gegen ehemaligen SS-Wachmann rechtskräftig
Eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg hatte den Angeklagten, der von August 1944 bis April 1945 als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof eingesetzt war, am 23. Juli wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen sowie wegen Beihilfe zum versuchten Mord zu einer zweijährigen Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt.
Gegen das Urteil war innerhalb der einwöchigen Rechtsmittelfrist zunächst von zwei Vertretern der Nebenkläger und dann auch für den Angeklagten Revision eingelegt worden.
Verteidiger des KZ-Wachmannes nahm Rechtsmittel zurück
Der Verteidiger des Angeklagten erklärte am Montag gegenüber dem Gericht, das für seinen Mandanten eingelegte Rechtsmittel zurückzunehmen. Dem vorausgegangen waren in der vergangenen Woche bereits entsprechende Erklärungen der beiden Nebenklägervertreter.