Hamburg. Anweisung des Bundes an Hamburg, Geld von der Privatbank einzutreiben, ist offenbar Einzelfall. Linke kritisiert Bürgermeister.

Das Steuerverfahren gegen die Privatbank M. M. Warburg wird zunehmend zu einem Streitfall zwischen Hamburg und dem Bund. Wie berichtet, hatte das Bundesfinanzministerium die Hamburger Steuerbehörden Ende 2017 angewiesen, von der Bank eine Steuernachzahlung über 56 Millionen Euro einzufordern – weil diese andernfalls verjährt wäre. Hamburg hatte dies von sich aus nicht getan.

Hintergrund sind die seit rund zwei Jahren laufenden Ermittlungen gegen M.M. Warburg wegen möglicher Steuerersparnisse aus sogenannten Cum/Ex-Geschäften. Zahlreiche Kreditinstitute sollen sich dabei Kapitalertragssteuern erstattet haben lassen, die in Wahrheit nie gezahlt wurden. Warburg soll Cum/Ex-Geschäfte stark betrieben und den Staat um bis zu 146,3 Millionen Euro gebracht haben, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“. Diese stützt sich nach eigenen Angaben auf einen Bericht, den die Wirtschaftsprüfungsfirma Deloitte im Auftrag der Bankenaufsicht Bafin erstellt hat.

Fall ist brisant

Welche Brisanz der Fall offenbar hat, zeigt nun auch eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Fabio de Masi. Denn danach ist dies mindestens seit 2013 der einzige Fall, in dem der Bund einem Land eine solche Anweisung erteilt hat, um Verjährungen zu vermeiden. Bisher hatte die Finanzbehörde eher den Eindruck erweckt, als seien solche Anweisungen üblich.

In einer Sitzung des Haushaltsausschusses hatten Senats-Vertreter kürzlich dargelegt, dass Hamburg 170 Millionen Euro an Steuern durch Cum/Ex-Geschäfte entgangen sind. Allerdings heißt es aus der Finanzverwaltung, dass man die nun auf Bundesweisung erhobene Steuernachforderung für nicht durchsetzbar und das Prozesskostenrisiko für zu hoch gehalten habe. Der Bund könne zwar anweisen, aber das Risiko, einen teuren Prozess zu verlieren, trage am Ende die Hansestadt.

Finanzbehörde verlangt juristische Begründung

„Nur Hamburg musste vom Finanzministerium zum Jagen getragen werden“, sagt dagegen der Linken-Bundestagsabgeordnete de Masi. „Ausflüchte wie ein Prozesskostenrisiko überzeugen nicht. Bisher hat Hamburg solche Prozesse nicht verloren, und die Juristen der Warburg-Bank haben ihr eigenes Management gewarnt, dass die Cum/Ex Geschäfte illegal seien. Die Causa Warburg ist kein Empfehlungsschreiben für einen Finanzminister Olaf Scholz.“ Der Hamburger Linken-Abgeordnete Norbert Hackbusch forderte eine Lockerung des Steuergeheimnisses nach skandinavischem Vorbild, um Vergehen besser verfolgen zu können. Andernfalls werde „das Rechtsempfinden von vielen Menschen unterhöhlt“.

In der Finanzbehörde verlangt man vom Bund, die Weisung juristisch tragfähig zu begründen. „Entscheidend ist, dass man einen Rechtsverstoß stichfest belegen kann und damit auch vor Gericht überzeugt“, sagte Sprecher Christopher Harms. „Wir erwarten, dass das Bundesfinanzministerium seine Weisung steuerrechtlich sauber begründet.“ Das ist offenbar bisher nicht geschehen. Der Sprecher der Warburg-Bank wies Vorwürfe und Rückforderung am Montag erneut als unbegründet zurück.