Hamburg. Insgesamt werden Michael D. 22 Fälle von Veruntreuung vorgeworfen. Angeklagter erschien nicht vor Gericht. Über das Urteil.

Lange Zeit schien ihr Nachbar ein rundum netter, freundlicher Mensch gewesen zu sein. Ein Mann, auf den sich Christa E. gern verlassen hat, offenbar auch in finanziellen Belangen. Doch dann soll der 42-Jährige das Vertrauen der betagten Dame schändlich missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Michael D. im Prozess vor dem Amtsgericht Veruntreuung vor. Es geht um 22 Fälle. Insgesamt soll der Hamburger rund 22.400 Euro von der heute 81-Jährigen für seine Zwecke verbraucht haben.

Im Einzelnen wirft die Staatsanwaltschaft Michael D. vor, die im Jahr 2017 von der damals 76-jährigen Geschädigten Christa E. eingeräumten Kontovollmachten missbraucht und zahlreiche Abbuchungen für eigene Zwecke veranlasst haben. Von dem Geld der Rentnerin, das er zu Unrecht von ihrem Konto abhob, bezahlte der Hamburger laut Ermittlungen zwischen Ende Februar 2017 und April 2020 unter anderem den Kauf von Blutzuckermesszubehör für seinen Kater.

Prozess: Angeklagter erschien nicht vor Gericht

Darüber hinaus soll er weiteres Katzenzubehör und einen Motorroller mit dem Geld von E. gekauft haben. Außerdem habe er mit einem Teil der veruntreuten Summe seine Schulden bei Inkassounternehmen beglichen, heißt es.

Christa E. hat sich als Zeugin in das Amtsgericht Altona bemüht. Doch sie kam vergebens: Der Angeklagte erschien nicht. Sein Mandant sei erkrankt, teilte der Verteidiger des Angeklagten mit und legte ein Attest des 42-Jährigen vor. Daraufhin wurde von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl beantragt, den der Amtsrichter auch erließ.

Angeklagter zu Bewährungsstrafe verurteilt

Dieses Urteil, das dem Angeklagten schriftlich zugestellt wird, sieht eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten vor. Zudem sollen von Michael D. gut 22.000 Euro eingezogen werden. Das bedeutet, dass er die Summe an die Staatskasse zahlen muss, damit die heute 81-jährige Christa E. entschädigt werden kann. Der Angeklagte kann Einspruch gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen.

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Sie fühle sich von ihrem Nachbarn betrogen, sagt Christa E. Dass er ihr Geld für seine eigenen Zwecke genutzt habe, sei der „Oberhammer“. Früher habe sie ihm kleinere Summen noch freiwillig gegeben. „Weil ich ihn mochte.“ Das Geld habe sie sparen wollen. „Für später, wenn mal was ist.“