Hamburg. Christoph Lueg ist auf eine feste Stellfläche angewiesen, doch das Amt stellt sich quer. Auch die Handelskammer ist besorgt.

Christoph Lueg fährt täglich von seinem Hotel an der Moorweidenstraße in Rotherbaum zur Metro nach Bahrenfeld, zu Getränke- und Baumärkten. Er füllt dann seinen Firmenwagen mit Getränkekisten, Lebensmitteln, bei Renovierungsarbeiten im Hotel außerdem mit Möbeln oder Vorhängen. Eben mit allem, was er für den Betrieb in seinem 51-Zimmer-Hotel täglich benötigt.

Weil in der Moorweidenstraße gegenüber dem Dammtorbahnhof Anwohnerparken gilt, muss Herr Lueg als Gewerbetreibender eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort gegen eine Jahresgebühr ganztägig parken zu können. Diese wurde abgelehnt. Stattdessen rät der Landesbetrieb Verkehr Gewerbetreibenden allgemein, möglichst auf E-Fahrzeuge oder Lastenräder umzusteigen.

Hamburger Hotelier: Ausnahmegenehmigung fürs Parken abgelaufen

Ein Jahr lang hatte Christoph Lueg eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um seinen Firmenwagen, den er dringend für die Hotel-Einkäufe benötigt, weiterhin vor dem Haus parken zu können, ohne täglich ein Ticket in Höhe von zehn Euro ziehen zu müssen. Die Verlängerung dieser Genehmigung, die im Oktober ablief, lehnte der zuständige Landesbetrieb Verkehr aber ab.

Er solle sich anders organisieren, sei ihm am Telefon mitgeteilt worden. „Ich bin Gewerbetreibender, und ich bin auf mein Fahrzeug angewiesen“, so Lueg. Allein für die Ablehnung muss er 187,50 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen. Zum Vergleich: Wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, kostet diese im Jahr 250 Euro.

Hotelier kann sich privaten Stellplatz nicht leisten

Geld, das der Hotelier zahlen kann, aber eben nicht mehrere Hundert Euro im Monat für einen privaten Stellplatz in der Nähe, den er durchaus gefunden hat, sich aber nicht leisten kann. „Das ist wirtschaftlich nicht drin“, so Lueg. Der Weg zur Ausnahmegenehmigung ist sehr bürokratisch. Christoph Lueg hatte wiederholt ausführlich darlegen müssen, warum er auf diese Ausnahmeregelung angewiesen ist.

Anwohnerparken
Hier gilt derzeit Anwohnerparken:Altona: A 100 Sternschanze, A 101 Gerichtsviertel, A 102 Große Bergstraße, A 103 Nobistor, A 104 Palmaille, A 105 Alma-Wartenberg-Platz, A 106 Fischers Park, A 107 Spritzenplatz, A 108 Neumühlen. Eimsbüttel: AE100 Glücksburger Straße, AE101 Alsenplatz, AE102 Weidenallee, AE103 Kaifu, E300 Grindelallee, E301 Grindelhof, E302 Pöseldorf, E303 Alsterufer. Mitte: M100 Großmarkt, M101 Schaarmarkt, M102 Cremon, M103 Kontorhausviertel, M104 Gothaer Weg, M105 Billstedt Zentrum, M106 Kirchlinden, M107 Karolinenviertel, MA201 Wohlers Park, MA202 Paulinenplatz, MA203 Spielbudenplatz, MA204 Hein-Köllisch-Platz. Nord: N100 Flughafenstr, N102 Bergkoppelweg, N103 Etzestr., N104 Ahornkamp, N105 Olendörp.Neue Parkzonen ab November 2021: In Mitte im Münzviertel, am Steindamm, Lange Reihe. Der Bewohnerparkausweis kostet 45 Euro bei online-Beantragung und 50 Euro, wenn man zum Landesbetrieb Verkehr kommt. Der Bewohnerparkausweis für Gewerbetreibende kostet derzeit 250 Euro

Er musste unter anderem angeben, welche Waren er transportiert, wie häufig er einkauft, wo die nächste Parkmöglichkeit ohne Ausnahmegenehmigung ist, ob er sich nicht in der Nähe einen Stellplatz anmieten könnte, er musste seine Gewerbeanmeldung vorweisen, seinen Fahrzeugschein in Kopie, die Maße und Gewichtsangaben der zu transportierenden Gegenstände, er musste diese fotografieren und, und, und.

Auch die Handelskammer ist besorgt

Ein Thema, das der Handelskammer Sorgen bereitet. „Ursprünglich war Anwohnerparken für Wohngebiete gedacht mit besonders hohem Parkdruck, jetzt wird Anwohnerparken auch zunehmend in gemischt genutzten Stadtteilen innerhalb des Ring 2 eingeführt“, sagt Jan-Oliver Siebrand, Geschäftsführer des Bereiches Nachhaltigkeit und Mobilität bei der Handelskammer Hamburg. „Gewerbetreibende müssen als Bittsteller auftreten.“

Vom Bewohnerparken betroffen seien vor allem Kleinstbetriebe. „Häufig benötigen diese einen Pkw, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, für Einkäufe, Besorgungen für das Unternehmen, Auslieferungen, Kundenbesuche in und um Hamburg“, so Siebrand. Ansässige Unternehmen und Bewohner sollten aus Sicht der Handelskammer gleichgestellt werden. „Wir haben nicht den Eindruck, dass der Parkdruck durch das Bewohnerparken gesenkt wird.

Verkehrsbehörde rechtfertigt Entscheidung

Grund hierfür ist der schleichende Verlust an Parkraum im gesamten Stadtgebiet – rund 1000 Parkplätze jährlich – sowie die steigenden Zulassungszahlen.“ Genau wie die Handwerkskammer Hamburg fordert auch die Handelskammer, dass sich Hamburg beim Bund dafür einsetzt, die Straßenverkehrsverordnung dahingehend zu ändern, dass Gewerbetreibende die gleichen Rechte haben beim Anwohnerparken wie Anwohner.

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Es würde durchaus wohlwollend auf entsprechende Ausnahmegenehmigungen reagiert, heißt es aus der Verkehrsbehörde. Allerdings habe beispielsweise Herr Lueg ein Jahr lang Zeit gehabt, nach alternativen Stellplatzen zu gucken. Auch aus dem Grund wurde die Verlängerung abgelehnt. „Es sind sowohl anmietbarer Parkraum im unmittelbaren Umfeld als auch Lade- und Lieferzonen vor dem Hotel vorhanden“, so Dennis Krämer, Sprecher der Verkehrsbehörde.

Lueg auf Warteliste für einen anderen Stellplatz

Die Moorweidenstraße gehört zum Bewohnerparkgebiet Rotherbaum E 303 Alsterufer. Der Bereich sei kein reines Gewerbe-, sondern ein Wohngebiet. Eine Umfrage unter Anwohnern habe einen großen Parkdruck ergeben und den Wunsch der Anwohnenden, ein Bewohnerparkgebiet einzurichten, um die Chance auf einen wohnortnahen Parkplatz zu erhöhen und Fremdparker sowie Falschparker zu verdrängen.

Christoph Lueg steht immerhin auf der Warteliste für einen Stellplatz in der Unigarage, gleich hinterm Hotel. Die Warteliste ist lang.