Hamburg. Max Warburg und Christian Olearius müssen den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gewähren lassen. Das Urteil ist unanfechtbar.
Auch in zweiter Instanz haben sich die Eigentümer der Warburg-Bank im Streit mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zur Cum-Ex-Steuergeldaffäre nicht durchsetzen können: Das Oberverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde von Christian Olearius und Max Warburg gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ab.
Danach bleibt es im Prinzip dabei, dass Olearius und Warburg ihre „Stellungnahme als Betroffene“ zu den Vorwürfen in der PUA-Sitzung an diesem Freitag abgeben müssen. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass die beiden Eigentümer persönlich vor dem PUA erscheinen. Voraussichtlich werden ihre Anwälte die Stellungnahmen vortragen. Da einer von Olearius’ Anwälten verhindert ist, wird voraussichtlich zunächst nur die Sichtweise von Warburg vorgetragen.
Forderung nach umfassendem Akteneinsichtsrecht
Olearius und Warburg fordern ein umfassendes Akteneinsichtsrecht, über das das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden hat. Die Banker sehen das Aktenstudium als Voraussetzung für eine Aussage vor dem PUA an und wollten ihren Auftritt deswegen verschieben. Die OVG-Entscheidung ist unanfechtbar.
Das Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch einen Eil-Antrag der Banker abgelehnt, mit dem diese einen Aufschub der für diesen Freitag vor dem Ausschuss geplanten Befragung erreichen wollten. Sie hatten gefordert, zunächst Akteneinsicht zu bekommen.
"Auch nach Auffassung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist es mit höherrangigem Recht vereinbar, dass das Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft die Betroffenen nicht mit einem umfänglichen Akteneinsichtsrecht ausgestattet hat", begründete das Gericht seine Entscheidung. Deshalb bleibe die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ohne Erfolg.
Treffen von Scholz und Olearius soll beleuchtet werden
Der PUA will den Vorwurf der möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der in den "Cum-Ex"-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz in den Jahren 2016 und 2017 mit Olearius, gegen den damals Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Steuerhinterziehung liefen.
Später ließ Hamburg mögliche Steuernachforderungen von 47 Millionen Euro verjähren, eine weitere über 43 Millionen Euro wurde erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert. Inzwischen hat die Warburg Bank alle Steuerforderungen beglichen, was aber kein Schuldeingeständnis sei, wie sie betonte.