Hamburg. Das Hamburger Oberlandesgericht warf der Witwe von IS-Terrorist Cuspert Beihilfe zur Versklavung vor. Über das Urteil.

Im Hamburger Prozess um die Versklavung zweier Jesidinnen ist die 37-jährige Omaima A. am Donnerstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Das Hanseatische Oberlandesgericht war überzeugt, dass die Witwe des IS-Terroristen und Rappers Denis Cuspert („Deso Dogg“) als Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung nach dem Völkerstrafgesetzbuch leistete (Az.: 4 St 1/21).

Hamburgerin distanzierte sich vom IS

Einbezogen in die Gesamtfreiheitsstrafe wurde eine bereits rechtskräftige Verurteilung zu dreieinhalb Jahren. Nach einer Verständigung auf einen Strafrahmen hatte die Angeklagte zu Prozessbeginn eingeräumt, dass sie 2016 ihre Wohnung in der syrischen Stadt Rakka von versklavten Jesidinnen einer Freundin reinigen ließ. Die in Hamburg geborene Deutsch-Tunesierin distanzierte sich vom IS und bedauerte ihr „Fehlverhalten“.