Hamburg. Zahl der neuen Corona-Fälle vor allem in einer Altersgruppe extrem gestiegen. Kritik wegen neuer Maskenpflicht im Sportunterricht.

Die Omikron-Welle macht auch vor Hamburgs Schülern nicht Halt: In der ersten Unterrichtswoche nach den Weihnachtsferien sind in Hamburg 619 Kinder im Alter von fünf bis neun Jahren positiv auf das Coronavirus getestet worden, wie die Schulbehörde mitteilte.

Das entspricht in dieser Altersgruppe einer Inzidenz von 705 Infektionen auf 100.000 Menschen binnen einer Woche – mehr also als die allgemeine Inzidenz in der Bevölkerung zu dem Zeitpunkt. Noch sehr viel stärker betroffen sind aber die Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen zehn und 19 Jahren. Hier wurden in der ersten Schulwoche 1880 Neuinfektionen gemeldet. Das ergibt eine Sieben-Tage-Inzidenz in dieser Altersgruppe von 1155.

Corona Hamburg: Schule – Neuinfektionen auch bei Lehrern

Auch 130 Beschäftigte an Hamburgs Schulen haben sich infiziert beziehungsweise ihre Infektion wurde registriert. Das entspricht laut Schulbehörde 0,4 Prozent aller Schulbeschäftigten. Derzeit ist jede zehnte Lehrkraft krank gemeldet – wegen Corona und anderer Erkrankungen.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Um die Sicherheit in den Schulen zu erhöhen, hat die Schulbehörde reagiert und am Dienstag neue Regeln bekannt gegeben. Der überarbeitete Corona-Hygieneplan für Schulen soll ab kommenden Montag, 17. Januar, gelten. Dazu zählt unter anderem eine Maskenpflicht im Sportunterricht. Zudem wird an Hamburgs Schulen ein strengeres Testregime fortgesetzt.

Maskenpflicht im Sport: Hamburgs Eltern zwiespältig

Was die Einführung der Maskenpflicht im Sportunterricht angeht, sind Hamburgs Eltern zwiespältig. „Die Einführung der Maskenpflicht im Sportunterricht stellt zweifelsohne eine deutliche Belastung der Schülerinnen und Schüler dar. Viele Familien empfinden die Einführung aber durchaus auch als beruhigend“, sagt Thomas Kegat, stellvertretender Vorsitzender der Elternkammer Hamburg.

„Das Tragen der Maske im Sport kann angesichts der gerade im schulischen Kontext steigenden Inzidenzen ein wirksamer Baustein sein, Ansteckungen zu verringern, und damit den so wichtigen Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten“, so Kegat. „Wenn die Alternative lautet: Schulsport mit Maske oder gar kein Schulsport, dann halte ich die Maske für das kleinere Übel.“ Denn regelmäßige Bewegungsangebote seien essenziell für eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung von Kindern. „Bei der Ausgestaltung des Sportunterrichts ist auf die neue Situation Rücksicht zu nehmen. Wünschenswert wären kreative Lösungen, die den Sportunterricht situationsgerecht in seiner Ausgestaltung anpassen, ihn trotz kälterer Jahreszeit zumindest teilweise an die frische Luft ins Freie verlagern und den Fokus auf die Freude an der Bewegung richten.“

Schulbehörde weist auf Erfahrungswerte hin

Schon einmal gab es während der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht für den Sportunterricht, worauf die Schulbehörde hinweist. Das habe gut funktioniert. „Sportangebote mit erheblicher körperlicher Belastung müssen hingegen ausfallen oder – soweit es die Jahreszeit zulässt – draußen stattfinden. Ein durch die Maskenpflicht eingeschränkter Sportunterricht ist in jedem Fall besser, als den Sportunterricht ganz ausfallen zu lassen“, so Behördensprecher Peter Albrecht.

Weil auch der Freizeitsport unter den verschärften Corona-Regeln weiter stattfinden darf, sei es nicht zu rechtfertigen, den Schulsport ausfallen zu lassen und damit all jenen Kindern Bewegungsangebote vorzuenthalten, die nicht im Sportverein seien. Für den Musikunterricht und Chorangebote an den Schulen gilt vor allem Abstand halten.

Mindestabstand beim Spielen von Blasinstrumenten

Beim Spielen von Blasinstrumenten und beim Tanz ist laut Behörde bis auf Weiteres auch zwischen Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder einer Jahrgangsstufe ein Mindestabstand von 2,50 Metern einzuhalten. „Wenn dieser Sicherheitsabstand eingehalten wird, kann in musikpraktischen Phasen die Maske abgesetzt werden“, sagt Behördensprecher Albrecht, der darauf hinweist: „Bei den musikpraktischen Angeboten sind die allgemeinen Hygieneregeln und hier insbesondere das Lüften zu beachten.“