Hamburg. Rote Corona-Warn-App oder positiver Schnelltest? Nur in einem Fall bleibt der PCR-Test kostenlos – doch es gibt Ausnahmen.

Die Priorisierung von PCR-Tests wurde auf Bundesebene lange diskutiert, am Dienstag wurde die Ausgestaltung nun für Hamburg konkretisiert. Eine der wichtigsten Neuerungen ist demnach, dass der Anspruch auf einen PCR-Test nach einer roten Corona-Warn-App gestrichen wurde. Wer symptomlos ist erhält zudem künftig nur dann einen kostenlosen PCR-Test, wenn ein zertifizierter Schnelltest zuvor positiv ausgefallen ist.

Kita- und Schulkinder sind weiterhin berechtigt, einen PCR-Test zur Verifizierung eines positiven Antigen-Schnelltests zu erhalten. Sollte dieser in einer Schule unter Aufsicht durchgeführt worden sein, muss keine offizielle Teststelle mehr aufgesucht werden. Das gilt auch für Kitas, wenn dort Testungen unter Aufsicht angeboten werden.

PCR-Tests in Hamburg: Priorisierung sorgt für Kritik

Ebenso gilt die in der nationalen Teststrategie vorgesehene Priorisierung etwa von Menschen aus Risikogruppen oder dem Gesundheitswesen, deren PCR-Tests von den Laboren vorrangig ausgewertet werden sollen. „In den Arztpraxen ist das jedoch schwer umzusetzen und gerade auch nicht notwendig, weil die Laborkapazitäten in Hamburg nicht voll ausgelastet sind“, sagte Jana Husemann, Vorsitzende des Hausärzteverbands, dem Abendblatt. In den Praxen würden also weiterhin die Menschen einen PCR-Test bekommen, die dafür berechtigt sind – ohne dass dies in einer bestimmten Reihenfolge geschieht.

Die auf Bundesebene beschlossene Priorisierung sei in der nationalen Teststrategie „schwammig“ formuliert, kritisiert Husemann. „Weder für Labore noch für Arztpraxen ist eine Priorisierung praktikabel. Es wäre schön, wenn im Expertenrat der Bundesregierung auch Hausärzte vertreten wären, die zur Umsetzung etwas beitragen könnten.“

Priorisierung von PCR-Tests: Lauterbach machte Rückzieher

Angesichts steigender Infektionszahlen und einer damit einhergehenden Überlastung der Labore hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Januar die Priorisierung bestimmter Berufsgruppen und Hochrisikopatienten bei der PCR-Testung angekündigt. Alle anderen sollten nach einem positiven Schnelltest mit einem weiteren Antigentest nachgetestet werden.

Da sich die Befürchtung, dass die PCR-Testkapazitäten wegen der hohen Inzidenzen knapp werden könnten, nicht bestätigt hat, machte Lauterbach einen Rückzieher. Der Anspruch aller auf einen kostenlosen PCR-Test nach einem zuvor positiv ausgefallenen Corona-Schnelltest bleibt also weiterhin bestehen.