Hamburg. Niedersachsen öffnet die Clubs, Hamburg nur die Innengastronomie. Das Abendblatt hat die wichtigsten Bestimmungen zusammengetragen.
Wo ist was erlaubt? Nach über einem Jahr Corona-Pandemie mit mal gelockerten, dann wieder verschärften Regeln fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Wir haben die wichtigsten Bestimmungen für die drei norddeutschen Bundesländer zusammengetragen. Es ist – leider oder glücklicherweise – nur eine Momentaufnahme. Schon in einem Monat kann alles wieder ganz anders aussehen.
Tatsache ist: Vieles ist wieder möglich, am meisten vielleicht in Niedersachsen. Dort kann sich das Partyvolk in Diskotheken sogar schon vergnügen, und draußen können 500 Menschen zusammenkommen. Schnelltests werden kaum noch verlangt. In Schleswig-Holstein ist sogar Prostitution erlaubt – allerdings nur mit Mund-Nasen-Schutz.
Corona-Regeln im Norden: Niedersachsen öffnet die Clubs
Die meisten niedersächsischen Landkreise weisen derzeit eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 auf. In diesen Landkreisen – und nur dort – gelten die hier dargestellten Corona-Regeln.
- Menschen aus einem Haushalt können sich drinnen wie draußen mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Auch ein Treffen dreier Haushalte ist möglich – aber nur mit maximal zehn Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit, ebenso Begleitpersonen von Menschen mit wesentlichen Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit. Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis zehn Personen zulässig.
- Theater, Konzerthäuser und Kinos sind geöffnet. Besucher müssen Maske tragen, bis sie ihren Platz erreicht haben.
- Bei Indoor-Veranstaltungen, die nicht mit einem festen Platz verbunden sind, gilt eine Begrenzung auf 100 Personen. Ein Hygienekonzept muss vorhanden sein.
- Bei Outdoor-Veranstaltungen sind maximal 500 Teilnehmer erlaubt (mit Hygienekonzept und Masken). Sind es mehr als 250 Teilnehmer, muss jeder ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Museen, Freilichtmuseen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten sind geöffnet, ebenso Zoos, Tierparks und Botanische Gärten und Spielcasinos (mit Hygienekonzept und Maskenpflicht). Schwimmbäder sind ebenfalls geöffnet.
- Bei Hochzeiten, Konfirmationen, Beerdigungen und Taufen gibt es keine Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei der Zeremonie selbst. Es besteht Maskenpflicht.
- Der Einzelhandel ist geöffnet (Hygienekonzept, Maskenpflicht).
- Die Gastronomie ist geöffnet (Hygienekonzept). Maskenpflicht gilt nur auf dem Weg zum Sitzplatz. Geschlossene Gesellschaften in Restaurants sind auf 100 Teilnehmer begrenzt, jeder muss ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Tourismus ist erlaubt. Beherbergungsgäste müssen bei Anreisen einen negativen Schnelltest vorweisen. Der muss während des Aufenthalts zweimal pro Woche erneuert werden.
- Bars, Diskotheken und Clubs sind geöffnet (Hygienekonzept, keine Maskenpflicht). Die Personenzahl ist auf 50 Prozent begrenzt, negatives Testergebnis ist erforderlich.
- In Kitas und Schulen gilt Präsenzunterricht.
- Prostitution bleibt verboten.
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In Schleswig-Holstein ist auch Prostitution wieder erlaubt
Diese Corona-Regeln gelten in Schleswig-Holstein:
- Private Treffen drinnen wie draußen sind mit maximal zehn Personen möglich.
- Feste und Empfänge ohne feste Sitzplätz sind mit bis zu 25 Personen drinnen und bis zu 50 Personen draußen möglich. Geimpfte oder Genesene zählen nicht mit. Sie brauchen in Innenräumen auch keinen Schnelltests vorzuweisen – alle anderen schon.
- Flohmärkte, Messen und ähnliches sind drinnen mit bis zu 125 Personen und Schnelltests erlaubt, draußen mit bis zu 250 Personen. Dasselbe gilt für Konzerte, Theater- oder Kinovorstellungen: 250 Personen draußen, 125 drinnen (mit Schnelltests).
- Museen und Ausstellungen sind geöffnet – ohne Testpflicht.
- Der Einzelhandel ist geöffnet. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Diese Regel gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel.
- Die Gastronomie ist geöffnet (mit Hygienekonzept und Kontaktdatenerhebung). Wer drinnen sitzen will, braucht einen Schnelltest. Mitarbeiter, die regelmäßigen Gästekontakt haben, müssen spätestens alle 72 Stunden einen negativen Test vorlegen.
- Tourismus ist erlaubt. Beherbergungsgäste müssen bei Anreise einen maximal 48 Stunden alten negativen Coronatest mitbringen. Der Test muss alle 72 Stunden erneuert werden.
- Bars, Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
- Chorproben sind erlaubt – mit Testpflicht, aber ohne Maske.
- Freizeit- und Kultureinrichtungen können unter Auflagen auch ihre Innenräume öffnen. Dort gibt es eine Testpflicht.
- Saunen, Whirlpools und vergleichbare Einrichtungen sind wieder geöffnet werden – sie dürfen aber vorerst nur einzeln oder durch die Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts genutzt werden.
- In Kitas und Schulen gilt Präsenzunterricht.
- Auch Prostitution ist unter engen Voraussetzungen wieder zugelassen. Dazu zählen Kontaktdatenerfassung, Hygienekonzept und Tests für Freier und Prostituierte. Während der „Erbringung der Dienstleistung“ müssen sie eine Maske tragen. Nicht erlaubt ist die Straßenprostitution in Fahrzeugen.
Die aktuellen Corona-Fallzahlen aus ganz Norddeutschland:
- Hamburg: 2311 neue Corona-Fälle (gesamt seit Pandemie-Beginn: 430.228), 465 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (davon auf Intensivstationen: 44), 2373 Todesfälle (+2). Sieben-Tage-Wert: 1435,3 (Stand: Sonntag).
- Schleswig-Holstein: 1362 Corona-Fälle (477.682), 623 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 39). 2263 Todesfälle (+5). Sieben-Tage-Wert: 1453,0; Hospitalisierungsinzidenz: 7,32 (Stand: Sonntag).
- Niedersachsen: 12.208 neue Corona-Fälle (1.594.135), 168 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen, 7952 Todesfälle (+2). Sieben-Tage-Wert: 1977,6; Hospitalisierungsinzidenz: 16,3 (Stand: Sonntag).
- Mecklenburg-Vorpommern: 700 neue Corona-Fälle (381.843), 768 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 76), 1957 Todesfälle (+2), Sieben-Tage-Wert: 2366,5; Hospitalisierungsinzidenz: 11,9 (Stand: Sonntag).
- Bremen: 1107 neue Corona-Fälle (145.481), 172 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 14), 704 Todesfälle (+0). Sieben-Tage-Wert Stadt Bremen: 1422,6; Bremerhaven: 2146,1; Hospitalisierungsinzidenz (wegen Corona) Bremen: 3,88; Bremerhaven: 7,04 (Stand: Sonntag; Bremen gibt die Inzidenzen getrennt nach beiden Städten an).
Hamburg öffnet am Sonnabend die Innengastronomie
Diese Corona-Regeln gelten nun in Hamburg:
- Private Treffen mit bis zu fünf Personen sind unabhängig von der Zahl der beteiligten Haushalte möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.
- Veranstaltungen in Innenräumen sind mit bis zu 50 Personen möglich (Testpflicht, fester Sitzplatz, Kontaktnachverfolgung, Maskenpflicht). Private Feierlichkeiten sind nur im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen) zulässig.
- Theater, Musiktheater, Opern, Konzerthäuser, das Literaturhaus, das Planetarium, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungshäuser sind geöffnet. Für Besucher gilt eine Testpflicht.
- Angebote von Freizeitaktivitäten im Außen- und Innenbereich dürfen mit einer Begrenzung der Personenzahl in geschlossenen Räumen sowie mit Maskenpflicht, Vorlage eines negativen Corona-Tests und Kontaktnachverfolgung angeboten werden (zum Beispiel Kletterseilgärten, Escape-Rooms, Skateparks, Fitnessstudios). Gruppenangebote sind im Freien mit bis zu 20 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Personen zulässig.
- Der Einzelhandel ist geöffnet, allerdings mit einer begrenzten Personenzahl entsprechend der Verkaufsfläche.
- Die Gastronomie kann die Außenbereiche öffnen, die Innenbereiche folgen am kommenden Sonnabend. Wer dort essen will, muss einen negativen Corona-Test dabeihaben.
- Tourismus ist erlaubt. Beherbergungsbetriebe dürfen mit bis zu 60 Prozent ihrer zulässigen Kapazität öffnen. Die Gäste müssen beim Einchecken einen negativen Corona-Test vorlegen, der dann alle 72 Stunden erneuert werden muss.
- Bars, Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
- In den Schulen gilt Präsenzunterricht.
- Prostitution bleibt verboten.