Hamburg. Bis jetzt mussten Hamburger mit Anspruch auf Sozialrabatte bei jeder Kontrolle die Sozialkarte vorzeigen. Das ändert sich jetzt.

Für Empfänger von Sozialleistungen trägt die Stadt Hamburg einen Teil der Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Bislang war es notwendig, bei jeder Kontrolle mit dem vergünstigten Ticket die Sozialkarte vorzuzeigen.

Nun wurde das Verfahren von Sozialbehörde und Hamburger Verkehrsverbund (HVV) vereinfacht: Wer einen Anspruch auf den Sozialrabatt hat, weist das einmalig bei der Bestellung nach – und erhält dann eine normale, für ein Jahr gültige Abo-Karte des HVV.

Zeitkarten für HVV werden um 22,60 Euro günstiger

Zeitkarten werden so um 22,60 Euro günstiger. Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter Vorlage eines Antragsformulars und ihres Identitätsnachweises ihre Zeitkarte in den Servicestellen des HVV bestellen. Der Sozialrabatt wird auch für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährt.

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Das Antragsformular ist in den Jobcentern und Bezirksämtern zu erhalten. Persönliche Vorsprachen für die Gewährung des Sozialrabatts auf Zeitkarten des HVV entfallen zukünftig. Die Vereinfachung wird bereits umgesetzt: Alle bisher ausgestellten Sozialkarten behalten ihre Gültigkeit, auslaufende Sozialkartentickets können nach dem neuen System mit dem Sozialrabatt neu bestellt werden.

60.000 Leistungsberechtigte in Hamburg

Neue Anträge werden nur noch über das neue Verfahren mit dem einmaligen Nachweis gestellt. Rund 60.000 Leistungsberechtigte erhalten derzeit den Sozialkartenrabatt. Die Sozialbehörde hat dafür in 2020 rund 15 Millionen Euro ausgegeben.