Hamburg. In Hamburg gibt seit sechs Wochen die 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Doch Verstöße werden offenbar kaum geahndet.
Seit sechs Wochen gilt im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regel. Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der nicht älter als 24 Stunden ist, darf in den Bussen und Bahnen in Hamburg mitfahren. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. So wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fällig.
Wer zudem seit dem 13. Dezember ohne 3G-Nachweise die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, zahlt zusätzlich 80 Euro Vertragsstrafe. Verstößt derjenige dann auch noch gegen die Maskenpflicht, kommen noch einmal 40 Euro obendrauf. Schnell summiert sich die Strafe auf bis zu 270 Euro.
3G im HVV: 200.000 Fahrgäste wurden kontrolliert
Doch wie hart greifen die Verkehrsbetriebe im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) bei Verstößen durch? Dazu schweigen Deutsche Bahn, zuständig für die S-Bahnen in Hamburg und die Hochbahn, Betreiber von U-Bahnen und Bussen. "Wir werden dazu keine Angaben machen", sagt Hochbahn-Sprecher Christoph Kreienbaum auf Abendblatt-Anfrage. Auch die Deutsche Bahn teilt auf Anfrage nicht mit, wie viele Verstöße gegen die 3G-Regelung in S-Bahnen erfasst wurden. Es heißt lediglich, dass sich 95 Prozent der Fahrgäste an die Regeln hielten.
Laut HVV-Sprecher Rainer Vohl sind seit Einführung der 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr am 24. November 2021 bis heute (5. Januar) rund 200.000 Fahrgäste auf die Einhaltung der 3G-Regeln kontrolliert worden. Wie oft dabei ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder eine Vertragsstrafe verhängt wurde, könne auch Vohl nicht sagen.
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Bußgeldstelle bearbeitet nur 16 Verfahren
Eine Auswertung bei der Bußgeldstelle hat ergeben, dass dort nur 16 Verfahren erfasst wurden. Seit dem 24. November gibt es einen entsprechenden Tatbestand im Bußgeldkatalog, mit dem Verstöße gegen die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr, Fernverkehr und dem Luftverkehr geahndet werden können.
Laut Bußgeldstelle sind in elf Fällen bereits Bußgeldbescheide erlassen worden, "die übrigen Fälle befinden sich in Bearbeitung", so eine Sprecherin. Interessant ist dabei: Alle 16 Verfahren wurden von der Polizei initiiert. Ob die Polizei eigenständig kontrollierte oder zur Unterstützung des Sicherheitspersonals gerufen wurde, kann die Polizei auf Anfrage nicht beantworten.
Verkehrsstrafen erheben Deutsche Bahn und Hochbahn selbst
Die zusätzlich Vertragsstrafe von 80 Euro bei Verstößen erheben die Verkehrsbetriebe im HVV selbst. "Die Kontrolle der 3G-Nachweise erfolgt weiterhin stichprobenartig", erklärt Rainer Vohl. Die rund 750 Mitarbeiter der Prüf- und Sicherheitsdienste im HVV würden während der Fahrkartenkontrolle eine entsprechende Überprüfung machen. Eine Änderung dieses Vorgehens ist laut Vohl nicht geplant.
Ebenfalls werde es wegen des derzeitigen Pandemiegeschehens auch keine Taktänderung geben, um volle Bahnen oder Busse zu verhindern. "Es sind aktuell weder Fahrplanänderungen noch Zugangsbeschränkungen geplant. Aus unserer Sicht besteht dazu auch keine Notwendigkeit", sagt Christoph Kreienbaum von der Hochbahn. Die Auslastung betrage im Vergleich zu 2019 nur 70 Prozent. Zudem würden auf stark frequentierten Strecken wie dem 5er-Bus (Bezirksamt Eimsbüttel bis Innenstadt) Busse im Zwei-Minuten-Takt fahren.
Ob die Busse und Bahnen auch weiterhin im regulären Takt fahren können, ist jedoch ungewiss. Zuletzt fuhr an zwei Wochenenden die U3 seltener. Der Grund war ein hoher Krankenstand beim Personal – auch wegen Corona. Kreienbaum: "Aktuell hat sich der Krankenstand wieder normalisiert. Inwieweit wir künftig unter Umständen aufgrund eines höheren Krankenstandes zu Einschränkungen greifen müssten, ist derzeit noch nicht absehbar."