Hamburg. Das Sonder-Ticket kostet 39,90 Euro, soll auch bei Budni erhältlich sein und wird seit dem 8. Juli beworben. Doch es gibt Probleme.
Wer gehofft hat, dieser Tage eine günstige Bahnfahrt zu ergattern, ist vielfach enttäuscht. So wie Abendblatt-Leserin Maria Wimmer, die eine Reise nach Süddeutschland plant. Bereits seit dem 8. Juli werben die Deutsche Bahn AG und Edeka mit den günstigen „Egal-Wohin-Tickets“. Doch sie zu bekommen, scheint einem Sechser im Lotto zu gleichen.
„Urlaub in Deutschland macht man mit der Bahn: Klimafreundlicher Bahn-Urlaub in ganz Deutschland für 39,90 Euro“, heißt es in der Pressemitteilung vom 8. Juli. Das Ticket kann man bis 30. Juni 2023 einlösen für Reisen bis 9. Dezember 2023. Ja, wenn man es denn irgendwo kaufen könnte. Eigentlich soll es exklusiv im Edeka-Verbund in teilnehmenden Märkten am Geschenkkarten-Ständer erhältlich sein – und könnte auch in Hamburg nach dem erfolgreichen 9-Euro-Ticket der neue Verkaufsrenner werden.
Egal-Wohin-Ticket: In Hamburg bisher schwer erhältlich
Das „Egal-Wohin-Ticket“ gilt deutschlandweit für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse in den Zügen des DB-Fernverkehrs (ICE, IC/EC) sowie im Vor- und Nachlauf im Nahverkehr. Die Auslieferung der Tickets ist bereits gestartet. Ab dem 1. August werden sie dann flächendeckend in allen teilnehmenden Märkten von Edeka, Marktkauf, Budni, nah & gut und trinkgut erhältlich sein – solange der Vorrat reicht.
„Da die Auslieferung sukzessive erfolgt, kann es also sein, dass aktuell noch nicht alle selbstständig geführten Märkte beliefert worden sind. Dafür bitten wir um Verständnis“, sagte ein Edeka-Sprecher auf Abendblatt-Anfrage. Und eine Bahnsprecherin sagte, die flächendeckende Auslieferung habe begonnen und solle Anfang August abgeschlossen sein. Die Frage, warum beide Unternehmen schon seit 8. Juli damit offensiv werben und den Eindruck vermitteln, man könne es problemlos kaufen, ließen beide unbeantwortet. Der Sommerurlaub ist für viele potenzielle Nutzer Anfang August jedenfalls vorbei.
Egal-Wohin-Ticket: Hamburgerin bei Edeka und Budni erfolglos
„Gemeinsam mit der Deutschen Bahn gehen wir nun einen weiteren Schritt und fördern gezielt auch emissionsarmes Reisen zum günstigen Preis“, hieß es von Rolf Lange, Leiter Edeka-Unternehmenskommunikation bei der Vorstellung des Tickets.
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Und auch bei der Bahn AG gab es viele warme Worte: „Wir freuen uns über die Kooperation mit dem Edeka-Verbund. Wir bieten neben der DB-Geschenkkarte nun mit dem ‘Egal-Wohin-Ticket‘ erstmals ein preiswertes Ticket an, das flexibel für eine Bahnfahrt bis Anfang Dezember 2023 nutzbar ist und auch den Nahverkehr umfasst. Ein ideales Geschenk für Freunde und Bekannte zum Geburtstag oder einem anderen Anlass“, betonte Stefanie Berk, Vorstand Marketing DB Fernverkehr AG.
Maria Wimmer hätte sich dieses Geschenk gern selbst gemacht. Aber nach diversen Versuchen bei Edeka-Supermärkten und Budni-Filialen in Hamburg und Norddeutschland hat sie aufgegeben. Sie musste für die einfache Fahrt nach Passau jetzt 125 Euro bezahlen. Noch hat sie die Hoffnung, für die Rückfahrt ein „Egal-Wohin-Ticket“ zu ergattern nicht aufgegeben. Aber groß sei diese Hoffnung nicht, sagt sie.
Egal-Wohin-Ticket von Edeka und Deutscher Bahn – so funktioniert es:
- Mit dem Kauf erhalten Kunden einen Buchungscode, der für die Buchung einer einfachen Fahrt deutschlandweit in der 2. Klasse in den Zügen des Fernverkehrs (ICE-, IC/EC) sowie im Vor-und Nachlauf im Nahverkehr der Deutschen Bahn (IRE, RE, RB, S-Bahn) und im Nahverkehr der nicht-bundeseigenen Eisenbahnen (NE) gültig ist.
- Der Buchungscode muss bis spätestens zwei Kalendertage vor Reiseantritt auf bahn.de/egal-wohin-ticket eingelöst werden.
- Das Ticket ist im Reisezeitraum bis zum 9. Dezember bis zu 180 Tage im Voraus buchbar. Mit der Buchung des Tickets besteht Zugbindung.
- Züge, in denen keine ausreichende Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung steht, können von der Buchbarkeit ausgeschlossen sein.
- Das Ticket ist nicht mit weiteren Ermäßigungen kombinierbar (z. B. BahnCard-Rabatt) und bietet keine Möglichkeit des Umtauschs, Erstattung oder Barauszahlung.
- Pro Person können maximal fünf „Egal-Wohin-Tickets“ erworben werden.