Hamburg. Dieter Frommholz buchte einen Parkplatz für 77 Euro. Bei der Ausfahrt musste er noch einmal 114 Euro zahlen. So reagierte der Flughafen.

Er kam erst nicht rein und nach dem Urlaub nicht wieder raus – zumindest nicht ohne zu bezahlen – für einen Parkplatz am Flughafen Hamburg, den Dieter Frommholz aus Pelzerhaken vorab online reserviert und auch schon bezahlt hatte. Als er das Parkhaus nach dem Urlaub verlassen wollte, wurde er ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Der Parkhausbetreiber, die Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co., pochte zunächst auf die nachträglichen Parkgebühren – zu Frommholz’ großem Entsetzen.

So begann es: Vor seinem Urlaub bucht der Rentner einen Parkplatz am Flughafen im Internet. Der 68-Jährige bestellt das Herbst Special, das ihn 77 Euro und damit deutlich weniger kostet als regulär. Am 29. September steht er mit seinem Auto ante portas – eigentlich sollte sein online registriertes Kennzeichen bei der Einfahrt automatisch erfasst werden.

Flughafen Hamburg: Rentner zahlt 191 statt 70 Euro

Doch das funktioniert nicht. Auch nach der Eingabe des QR-Codes bleibt die Schranke unten. „Ich habe mir nichts weiter gedacht und ein Parkticket gezogen“, sagt der 68-Jährige dem Abendblatt. Er stellt sein Auto auf der reservierten Parkfläche ab, genießt eine traumhafte Woche in Kroatien.

Mit der Erholung ist es am 6. Oktober schlagartig vorbei. Frommholz will mit seinem Auto das Parkhaus verlassen und gibt erneut den QR-Code ein. Wieder bleibt die Schranke unten. Er habe zweimal nach dem Personal geklingelt – vergeblich. Um überhaupt rauszukommen, habe er dann am Automaten die geforderten 114 Euro gezahlt. Am Tag darauf schreibt Frommholz, stinksauer, dem Parkhausbetreiber und fordert sein Geld zurück.

Dieter Frommholz aus Pelzerhaken erlebt bei der Ausfahrt aus dem Parkhaus am Flughafen Hamburg eine böse Überraschung.
Dieter Frommholz aus Pelzerhaken erlebt bei der Ausfahrt aus dem Parkhaus am Flughafen Hamburg eine böse Überraschung. © Privat | Unbekannt

Flughafen: Frommholz hätte Parkleitzentrale kontaktieren müssen

Doch der mauert und verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): So werde ausdrücklich in der Reservierungsbestätigung darauf hingewiesen, dass Online-Kunden bei der Einfahrt kein Parkticket ziehen und bei Problemen die Parkleitzentrale kontaktieren sollen. Faktisch habe Frommholz seine Parkplatz-Reservierung nicht in Anspruch genommen.

Das Abendblatt hat am Montag beim Flughafen nachgehakt. Antwort: Bereits am vergangenen Freitag habe man sich entschlossen, dem Kunden die 114 Euro Gebühren „aus Kulanz“ zu erstatten. Frommholz: „Darüber freue ich mich, trotzdem sollte der Flughafen nachbessern, weil gewiss auch andere Kunden so ratlos wie ich vor der Schranke stehen.“

Mitte September hatte das Abendblatt über einen Familienvater berichtet, der nach dem Urlaub ein Parkticket in Höhe von 665 Euro begleichen musste. Der Mann hatte erhöhte Gebühren zahlen müssen, weil er sein Auto versehentlich auf der für Kurzzeit- und Tagesparker vorgesehenen Parkebene 4 abgestellt hatte. Seine Bitte auf Kulanz hatte der Parkhausbetreiber jedoch abgelehnt.