Hamburg. Die Feuerwehr lässt sich Einsätze in der Regel bezahlen – nur wenige sind kostenlos. Welche Versicherungen für welche Schäden greifen.

Zu mehr als 700 Einsätzen rückte die Feuerwehr aus, als das Sturmtief „Ylenia“ über Hamburg wütete. Oft waren es umgestürzte Bäume, die beseitigt werden mussten. Doch wie ist es mit den Kosten? Wer zahlt?

Die Feuerwehr rief den „Ausnahmezustand“ aus. Früher bedeutete dies, dass die Einsätze, oft von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ausgeführt, kostenfrei waren. Doch das ist nicht mehr so. „Ausnahme“ sei heute nur noch ein organisatorischer Begriff, sagt ein Feuerwehrmann. Damit werde eine Situation bezeichnet, in der die Einsätze von der Feuerwehr nicht mehr nach der Reihenfolge, sondern nach Priorität abgearbeitet werden.

Wetter Hamburg: Fast jeder Einsatz muss bezahlt werden

Die Aussetzung der Gebührenpflicht ist in einer solchen Situation zwar weiterhin möglich. Doch diese kann nur der Amtsleiter der Feuerwehr anordnen. 2017 wurde nach einer zerstörerischen Windhose, die Hamburgs Osten traf, den direkt Betroffenen die Gebühr erlassen. Damals wurden 250 Einsätze mit der Windhose in Verbindung gebracht. Flächendeckend setzte zuletzt in Hamburg Feuerwehrchef Dieter Farrenkopf die Gebühr für Sturmeinsätze aus – er ging 2006 in den Ruhestand.

Inzwischen muss fast jeder Feuerwehreinsatz bezahlt werden. Darauf weisen die Disponenten in der Einsatzzen­trale, die die Anrufe über 112 entgegennehmen, am Telefon auch hin. Dabei richtet sich die Gebühr nach dem tatsächlich nötigen Aufwand. Das sind schnell mehrere Hundert Euro.

Sturmschäden durch Versicherungen abgedeckt

Nur die Brandbekämpfung, die Rettung von Menschen oder Tieren, die Hilfe bei Katastrophen oder die Beseitigung von Verkehrshindernissen sind kostenlos. Selbst der Transport mit dem Rettungs- oder Notarztwagen kostet – das übernimmt aber die Krankenversicherung.

Sturmschäden sind in der Regel durch Versicherungen abgedeckt. Welche Versicherung greift, muss im Einzelfall geprüft werden. Stürzt ein Baum auf ein Haus oder auf einen Zaun, greift die Wohngebäudeversicherung. Das gilt auch für Folgeschäden wie Feuchtigkeit durch Regen, der durch ein beschädigtes Dach eindringt.

Wetter Hamburg: Verschiedene Versicherungen nötig

Wird Einrichtung in Mitleidenschaft gezogen, zahlt die Hausratversicherung. Für Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen braucht man zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Schäden am Auto, beispielsweise durch einen herabgefallenen Ast, sind durch die Kfz-Kaskoversicherung abgedeckt.

Wird ein Fahrzeug von einer Windböe von der Straße gedrückt, benötigt man eine Vollkaskoversicherung, um den möglichen Schaden ersetzt zu bekommen. Und fliegt eine Gartenliege oder eine Satellitenschüssel durch eine Windböe auf ein anderes Grundstück und richtet dort Schäden an, greift die Haftpflichtversicherung.