Hamburg. Gottesdienste, Kontaktregeln, Reisen – was ist an den Feiertagen erlaubt? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Ein zusätzlicher „Oster-Lockdown“ soll mithelfen, die dritte Corona-Welle zu brechen. In einer dramatischen Zwölf-Stunden-Sitzung, die bis nachts um 2.30 Uhr dauerte, haben sich Bund und Länder einerseits darauf geeinigt, die bestehenden Regeln bis zum 18. April zu verlängern.

Darüber hinaus soll das Land von Gründonnerstag bis Ostermontag möglichst komplett zum Stillstand kommen: „Wir wollen fünf Tage Ruhe in Deutschland“, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschen­tscher (SPD) am Dienstag im Rathaus.

Kompletter Stillstand ab Gründonnerstag in Hamburg:

Oster-Lockdown soll für „kräftigen Bremseffekt“ sorgen

Alle Bürger seien aufgefordert, zu Hause zu bleiben, auch über die Feiertage keine Verwandten zu besuchen und erst recht keine Reisen zu unternehmen. Davon erhoffe man sich einen „kräftigen Bremseffekt“, sagte Tschentscher und betonte mit Blick auf die weiter stark steigenden Infektionszahlen: „Die Lage ist ernst.“ Hamburg verzeichnete am Dienstag 297 neue Corona-Fälle, die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 119,8.

Gründonnerstag und Ostersonnabend sollen „in der Wirkung wie Feiertage“ sein, so der Bürgermeister. Was das rechtlich genau bedeutet, müssten Bund und Länder noch ausarbeiten. Während Gründonnerstag alle Geschäfte geschlossen bleiben, darf am Sonnabend der Lebensmittelhandel öffnen. Die wichtigsten Fragen:

Wie viele Menschen genau dürfen sich zu Ostern in Hamburg treffen?

Eine spezielle Oster-Regelung gibt es in der Hansestadt nicht. Vorerst gilt weiter, dass sich ein Hausstand nur mit einer weiteren Person treffen darf, wobei Kinder bis 14 nicht mitgezählt werden. Diese Regel ist strenger als der Beschluss von Bund und Ländern, der Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zulässt (exklusive Kinder). Tschentscher machte deutlich, dass er die Lockerungen in anderen Ländern sehr kritisch gesehen hat und an seinem vorsichtigeren Kurs festhalte.

Welche zusätzlichen Beschränkungen wurden beschlossen?

Künftig soll bundesweit gelten, dass Mitfahrer in Autos Schutzmasken tragen – sofern sie nicht zum gleichen Haushalt gehören wie der Fahrer. Im Auto sei es eng, die Gefahr einer Ansteckung groß, sagte Tschentscher.

Dürfen Unternehmen am Gründonnerstag arbeiten?

Gründonnerstag und Ostersonnabend sind in dem Beschluss „einmalig als Ruhetage“ definiert. „Alles, was ruhen kann, soll ruhen“, sagte der Bürgermeister. Dazu zählen auch Supermärkte und Drogerien. Notdienste in Firmen gehören Tschentscher zufolge nicht dazu. Ob der Gründonnerstag als Feiertag gewertet wird, für den Beschäftigte keinen Urlaubstag nehmen müssen, werden Bund und Länder noch juristisch prüfen.

Welche Läden dürfen Ostersonnabend öffnen?

Nur der Lebensmitteleinzelhandel – und zwar „im engeren Sinne“, so der Senat. Die genaue Formulierung ist noch in Arbeit, aber vermutlich bedeutet das: Während Supermärkte, Bäcker und Schlachter öffnen dürfen, müssen etwa Drogerien geschlossen bleiben.

Dürfen in den Kirchen Oster-Gottesdienste stattfinden?

Bund und Länder fordern die Religionsgemeinschaften auf, auch zu Ostern keine Präsenz-Gottesdienste anzubieten, sondern nur virtuelle Veranstaltungen. Die Kirchen zeigten sich überrascht und überlegen noch, wie sie damit umgehen.

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Dürfen Urlauber weiter nach Mallorca fliegen?

Verboten ist das zwar nicht. Außerdem gilt die Insel derzeit offiziell nicht als Risikogebiet. Tschentscher zeigte sich aber verärgert darüber, dass die Bürger dieses Schlupfloch in Massen nutzen. Davon gehe ein zusätzliches Risiko aus. Man erwarte von den Fluggesellschaften nun, dass sie Crews und Passagiere vor der Rückreise „konsequent“ testen und keine weiteren Flüge anbieten.