Hamburg. Hamburg verlängert die Eindämmungsverordnung noch einmal bis zum 22. Juni. Welche Regeln weiterhin gelten.
Hamburg hat die Corona-Eindämmungsverordnung um weitere vier Wochen bis zum 22. Juni verlängert. Allerdings enthält sie nur noch wenige Einschränkungen. Das teilte die Sozialbehörde am Mittwoch mit.
Bereits gelockert worden waren in der vergangenen Woche die Testregeln an Hamburgs Schulen. Sie wurden für alle aufgehoben. Auch Lehrer und Schüler, die noch nicht geimpft oder genesen sind, dürfen damit ohne vorherigen Schnelltest oder Impfnachweis die Schule betreten. Schnelltests werden aber als freiwilliges Angebot bestehen bleiben. Kostenlose Tests zweimal pro Woche sollen den Schülerinnen und Schülern und Beschäftigten der Schulen bis zum 10. Juni weiterhin angeboten werden.
Hamburg: Neue Corona-Regeln gelten ab Donnerstag
- Schulfremde Personen dürfen die Schulen sowie die Schulgelände nun wieder ohne Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis betreten.
- In Kindertagesstätten müssen dem Personal künftig zwei statt wie bislang drei Tests pro Woche angeboten werden.
- Beim Besuch in Pflegeeinrichtungen ist künftig eine medizinische Maske anstelle der bislang vorgeschriebenen FFP2-Maske ausreichend.
- Eine regelmäßige Testung aller Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen ist weiterhin vorgesehen. Jedoch können die Testintervalle für geimpfte und genesene Beschäftige, im Vergleich zur täglichen Testung von Beschäftigen, die weder geimpft noch genesen sind, reduziert werden; es sind jedoch mindestens zwei wöchentliche Testungen erforderlich.
- Änderungen ergeben sich auch bei den Schutzvorschriften für Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tagesförderstätten und Frühförderstellen: Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen dürfen zukünftig neben FFP2-Masken auch medizinische Masken tragen. Zudem entfällt die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher.
Die geänderten Regelungen treten am Donnerstag, 26. Mai 2022 in Kraft. Sie gelten bis zum 22. Juni 2022. Den aktuell gültige Verordnungstext finden Sie hier.
Corona Hamburg: Infizierte müssen sich fünf Tage isolieren
Bereits zuvor waren Änderungen vorgenommen worden, die sich auf den Nachweis der Infektion beziehen. Es gilt daher: Personen mit einem positiven Selbsttest sollen sich umgehend isolieren und einen Antigen-Schnelltest in einer anerkannten Teststelle durchführen lassen. Fällt auch dieser positiv aus, ist eine Isolierung von fünf Tagen zu Hause verpflichtend vorgeschrieben. Einer gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt bedarf es nicht. Es werden aus diesem Grund auch keine Isolationsanordnungen mehr verschickt.
Wer infolge einer Infektion erkrankt und arbeitsunfähig ist, erhält eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber wie üblich in der behandelnden Arztpraxis. Nachweislich infizierte Personen, die keine Krankheitssymptome haben, können zum Nachweis der Infektion und der sich daraus ergebenden Isolierungspflicht den positiven Testbefund (Antigen-Schnelltest oder PCR) vorlegen. Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test durchführen zu lassen. Bislang erhielten Personen, für die aufgrund eines positiven PCR-Tests ein Nachweis der Infektion vorlag, nach Genesung automatisch einen Nachweis. Dieser kann jedoch nicht aufgrund eines Schnelltestbefundes ausgestellt werden.
Corona in Hamburg: PCR-Testpflicht entfällt
Weil die Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests entfällt, wird künftig auch kein Genesenennachweis automatisch zugestellt. Dieses Dokument hat mittlerweile für geimpfte Personen in der Regel keine Relevanz mehr. Wer aus persönlichen Gründen oder zu Nachweiszwecken eine Bestätigung über die Infektion und die anschließende Genesung benötigt, muss künftig selbst einen entsprechenden PCR-Test durchführen lassen. Der Laborbefund bestätigt dann die zurückliegende Infektion; auf Wunsch kann auf dieser Grundlage wie gehabt in einer Apotheke ein digitales Zertifikat über die Genesung ausgestellt werden.
Auch interessant
Die Regeln zur Absonderung sind unverändert. Die Isolation darf erst nach fünf Tagen beendet werden. Allerdings wird empfohlen, auch nach Ablauf von fünf Tagen die Quarantäne erst dann zu beenden, wenn ein Schnelltest negativ ausfällt.
Haushaltsmitgliedern von infizierten Personen wird empfohlen, Kontakte zu reduzieren und sich fünf Tage lang täglich mittels Schnelltest zu testen. Eine Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen besteht nicht mehr.