Hamburg. Mit Luxuswagen liefern sich zwei Männer ein heikles Autorennen. Im Prozess sind sie wenig einsichtig – und wurden nun verurteilt.

Sie rasten über die Köhlbrandbrücke, manchmal Seite an Seite, dann wieder dicht hintereinander. So schnell, dass eine Polizeistreife nur mit Mühe hinterher kam. Doch als Clemens V. wenig später von den Beamten wegen seiner viel zu rasanten Fahrweise und auf das geltende Tempolimit angesprochen wurde, zeigte der 60-Jährige wenig Verständnis: „Schilder sind für die Blöden, die nicht Auto fahren können. Ich fahre, wie ich möchte!“

Wenn sich einer der Polizeibeamten, der die zwei Raser damals vom Veddeler Damm bis auf die Köhlbrandbrücke verfolgten, sich an die Situation damals erinnert, ist von dem Bestreben der Autofahrer die Rede, sie hätten die „größtmögliche Geschwindigkeit erreichen wollen“. Der Zeuge sagt auch, es sei „dem glücklichen Zufall zu verdanken, dass es nicht zum Verkehrsunfall kam“.

Tempo 140 bei illegalem Autorennen auf Köhlbrandbrücke

Den beiden Autofahrern, die da so unverantwortlich schnell gefahren sein sollen, wird nun im Prozess vor dem Amtsgericht ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Laut Anklage beschleunigten Clemens V. (60) mit seinem Jaguar F-Type und Christian K. (42) in einem Mercedes E-Klasse am 22. April vergangenen Jahres teilweise fast auf Tempo 140, wo gerade mal 60 km/h zulässig waren. Sie seien „während eines Wettrennens“ nebeneinander beziehungsweise hintereinander hergerast, heißt es in den Vorwürfen weiter.

„Wir sind zu schnell gefahren, keine Frage“, räumt Christian K. gleich zu Beginn der Verhandlung unumwunden ein. „Ich war aber nicht in irgendein Rennen verwickelt“, beteuert der 42-Jährige. Er habe an jenem Abend zur Arbeit im Hafen gemusst und sei „spät dran“ gewesen. Insbesondere für seinen Kollegen auf dem Beifahrersitz, der noch in der Probezeit  gewesen sei, sei die Situation brenzlig gewesen, er habe nicht zu spät zur Arbeit kommen wollen. „Ich habe dann Gas gegeben.“

Mercedes gegen Jaguar? "Hätte keinen Sinn gemacht"

Den Jaguar-Fahrer, mit dem er sich laut Anklage ein Rennen geliefert hat, habe er vorher „gar nicht gekannt“. Der 62-Jährige arbeite zwar auch im Hafen, aber in einem anderen Terminal. „Es ging nur darum, Zeit einzuholen“, erzählt der Mann, der als Löscher beschäftigt ist. Sich ein Rennen mit dem PS-starken Jaguar zu liefern, hätte auch „keinen Sinn gemacht. Ich fahre Diesel“. Da wären die Kräfte dann viel zu ungleich verteilt gewesen, ist die Botschaft des Hamburgers.

Auch Clemens V. weist den Vorwurf, er habe sich mit dem Mitangeklagten ein Rennen geliefert, weit von sich. Allerdings habe er an einer Stelle registriert, dass der Mercedes ihn rechts habe überholen wollen, schildert der 60-Jährige. „Das wollte ich nicht. Da habe ich mich verleiten lassen und Gas gegeben.“

Angeklagter stolz auf die Rasereri?

An der nächsten roten Ampel habe plötzlich ein Polizeiwagen neben ihm gestanden und ihm vorgeworfen, er sei ein Wagenrennen gefahren. „Ich sagte: ,Was für ein Straßenrennen, mit wem denn überhaupt?’“ Allerdings sei er, was das Überschreiten von Geschwindigkeiten betrifft, „leider kein unbeschriebenes Blatt“, gibt Clemens V. zu, aber es klingt fast ein wenig, als sei der Mann stolz darauf. „Da war ich mit dem Motorrad unterwegs.“ Er fahre allerdings seit 41 Jahren unfallfrei.

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Einer der beiden Polizeibeamten, denen die zwei viel zu schnellen Fahrzeuge damals auffielen und die die Verfolgung aufnahmen, schildert als Zeuge, wie die Autos auf deutlich über Tempo 100 beschleunigten. Teilweise seien der Mercedes von Christian K. und der Jaguar von Clemens V. auf gleicher Höhe gewesen. Zwischenzeitlich sei der Jaguar sogar etwa Tempo 139 gefahren, der Mercedes 118. Erlaubt sind auf der Strecke Veddeler Damm und der Köhlbrandbrücke je nach Abschnitt Geschwindigkeiten von 50 beziehungsweise 60 km/h.

Polizei Hamburg zeichnete Autorennen auf

Die Polizisten zeichneten die riskante Fahrt der beiden Autos auf Video auf. Darauf ist zu sehen, wie die Wagen teilweise direkt nebeneinander fuhren, dann offenbar bremsten und wieder drastisch beschleunigten. Wie er denn die Gefährlichkeit der Fahrt einschätze, möchte der Amtsrichter vom Zeugen wissen. „Das war schon grenzwertig“, antwortet der Polizist.

Erlaubt sind auf der Köhlbrandbrücke je nach Abschnitt Geschwindigkeiten von bis zu 60 km/h.
Erlaubt sind auf der Köhlbrandbrücke je nach Abschnitt Geschwindigkeiten von bis zu 60 km/h. © FUNKE Foto Services | Michael Rauhe

Auf dem Video sei deutlich zu sehen, wie beispielsweise ein anderer Verkehrsteilnehmer sich zwischen die beiden Raser quetschte, als diese gerade mal nicht so viel Gas gaben. „Aber wenn da jemand mit doppelter Geschwindigkeit ankommt, dann gibt es ein Debakel“, meint der Zeuge. Und: „Wäre das Tempo noch höher gewesen, hätte ich die Verfolgung abbrechen müssen, um uns nicht zu gefährden.“

3000 Euro und Bewährungsstrafe für Raserei

Am Ende verhängt der Amtsrichter für Christian K., der nicht ganz so rasant fuhr wie der Mann im Jaguar, eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 20 Euro. Clemens V. wird zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Beide Männer, die bereits seit dem Vorfall von vor knapp 13 Monaten ihren Führerschein los sind, müssen laut Urteil ein weiteres Jahr auf ihre Fahrerlaubnis verzichten. „Es geht darum, dass Sie von der Straße genommen werden“, macht der Richter deutlich.

Auf dem Video sei klar erkennbar, dass die beiden Männer „da richtig schnell gefahren sind“, betont der Vorsitzende. Zu einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen müsse man sich nicht explizit verabreden. Entscheidend sei das Bestreben, den anderen auszustechen. Die Angeklagten hätten mehrfach abgebremst und dann „richtig losgezogen“, sagt der Richter: „Sie haben beide geguckt: Was geht da so?“ Wenn auf Tempo 130 beschleunigt werde, wo eigentlich 50 bis 60 km/h erlaubt ist, „dann ist das eine Frechheit“. Einen dringenden Appell hat der Jurist noch an die beiden Angeklagten, wenn sie eines Tages ihre Führerscheine wieder zurück erhalten: „Fahren Sie nicht mehr so schnell!“