Hamburg. Die Fahrer von E-Scootern waren meistens auch die Verursacher. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit teuren Strafen rechnen.

Wenn der Schutzmann an E-Scooter-Fahrer „Knöllchen“ verteilt, dann geht es oft ans Taschengeld. E-Scooter darf man ab 14 Jahren fahren. Entsprechend beliebt sind sie bei Jugendlichen. Bei Verstößen müssen sie zahlen wie „die Großen“. Denn ein E-Scooter wird eingestuft wie ein ganz normales Kraftfahrzeug. Das kann drastische Folgen haben, vor allem bei Verstößen im Zusammenhang mit Alkohol.

E-Scooter boomen: Allein von 2020 auf 2021 stieg die Zahl der Fahrzeuge, die in der Regel wie ein Leihfahrrad im Hamburger Stadtgebiet verteilt sind und zum unkomplizierten Mieten via App bereitstehen, von 6000 auf rund 17.000. Analog dazu entwickelten sich die Unfallzahlen. Sie stiegen im gleichen Zeitraum von 222 auf 606.

Alarmierend: In 74 Prozent der Fälle waren die Fahrer von E-Scootern auch die Verursacher. Bei 69 Prozent der Unfälle wurde jemand verletzt. Bei 202 Unfällen mit E-Scootern gab es keinen weiteren Beteiligten. In mehr als 90 dieser Fälle war der E-Rollerfahrer alkoholisiert. Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer bei Unfällen mit E-Scootern – so wie auch bei Unfällen mit Fahrrad-Beteiligung – sehr hoch ist.

Betrunkenen Scooter-Fahrern droht Führerschein-Verlust

Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss auf einem E-Scooter kann dann den Führerschein kosten. „Der Gedanke mag für viele ja nah liegen, dass man, wenn man etwas getrunken hat, das Auto stehen lässt und stattdessen einen E-Scooter nimmt, um schneller nach Hause zu kommen“, sagt Polizeisprecher Florian Abbenseth. Davon kann er nur abraten. „Niemals, aber wirklich niemals, sollte man einen E-Scooter fahren, wenn man Alkohol getrunken hat. Für den E-Scooter gelten genau dieselben Promillegrenzen wie für jedes andere Kraftfahrzeug.“

Die gleichen Regeln gelten auch für Fahrten unter Drogeneinfluss. Eine Fahrt im berauschten Zustand wird bei dem Fahrer eines E-Scooters genauso bestraft wie bei einem Autofahrer. Das bedeutet auch, dass Fahranfänger in der Probezeit auch auf dem Roller mit Elek­troantrieb die 0,0 Promillegrenze beachten müssen. Ihn drohen bei Promillefahrten auf E-Scootern Nachschulungen und eine Verlängerung der Probezeit. Bei deutlich überhöhten Alkoholwerten kann ein E-Scooterfahrer nach einer Promillefahrt auch zur MPU – landläufig „Idiotentest“ genannt – geschickt werden. Wird man als Jugendlicher angetrunken auf einem E-Scooter erwischt, kann das zu Problemen führen, wenn man seinen Führerschein machen will.

Wirkt wie ein Spielzeug – doch für E-Scooter gibt es Regeln

Dabei wirken schon die Grundregeln für das Fahren von E-Scootern auf viele, als hätte man es mit einem Spielzeug zu tun. Zwar braucht ein E-Scooter eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung. An den Fahrer werden jedoch eher geringe Ansprüche gestellt. Bereits 14-Jährige dürfen Elektroroller im öffentlichen Straßenverkehr nutzen, und einen Führerschein braucht man dazu genauso wenig wie einen Helm.

Damit liegen die Anforderungen viel niedriger als bei den jugendlichen Fahrern von Mofas, die mindestens 15 Jahre alt sein, einen speziellen Führerschein haben und einen Helm tragen müssen. Dafür darf das Mofa bis zu 25 Kilometer pro Stunde schnell sein – der E-Scooter darf nur Tempo 20 erreichen.

Trotzdem müssen sich die Fahrer von E-Rollern im Alltag an genau festgelegte Regeln halten. „Man darf mit einem E-Scooter beispielsweise nicht den Fußweg benutzen. Auf dem Radweg darf man damit fahren. Das aber nur in die richtige Richtung“, so Abbenseth. Hält man sich nicht daran, so der Polizeisprecher weiter, wird ein Bußgeld fällig.

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Bußgeldkatalog enthält Tatbestände speziell für E-Scooter

Auch sonst kann es teuer werden. Der aktuelle Bußgeldkatalog enthält einige Tatbestände speziell für Fahrer von E-Scootern. Die geringsten Verstöße schlagen mit 10 Euro zu Buche. Die muss bezahlen, wer eine zweite Person mit auf dem E-Scooter nimmt oder wer sich als Fahrer eines E-Scooters an ein anderes Fahrzeug hängt und mitziehen lässt.

15 Euro Bußgeld sind bereits fällig, wenn zwei E-Scooter nebeneinander fahren oder wenn die Klingel fehlt. Wer einen Radfahrer nicht vorbeilässt, wird mit einem Bußgeld über 20 Euro bestraft. Das ist genauso teuer wie das Fehlen einer vorschriftsmäßigen Beleuchtung. Noch einmal 5 Euro teurer wird es, wenn die Bremsen nicht richtig funktionieren. Und 40 Euro werden fällig, wenn an dem E-Scooter keine gültige Versicherungsplakette prangt.

Hamburg: Meisten E-Scooter werden in der City ausgeliehen

Noch einmal deutlich teurer wird es bei Rotlichtfahrten. Dort sieht der Bußgeldkatalog Strafen von 16 Euro für einen „normalen“ Rotlichtverstoß bis 160 Euro vor, die fällig werden, wenn die Ampel bereits mehr als eine Sekunde Rot zeigt und wenn durch die Rotlichtfahrt eine Gefährdung entsteht.

In Hamburg werden die meisten E-Scooter – das ist nicht überraschend – in der Innenstadt innerhalb der Grenzen des Rings 1 ausgeliehen. Das hat eine Erhebung der Verleihfirmen ergeben. Hauptverkehrstag für die E-Scooter ist der Sonnabend.