Hamburg. Schicksal der günstigen Wohnungen und ihrer Bewohner am Kleinen Schäferkamp aber dennoch unklar. Wie es jetzt weitergeht.
Der Gerichtstermin ist abgesagt. Die für Donnerstag anberaumte Zwangsversteigerung der auf 10,1 Millionen Euro geschätzten Häusergruppe am Kleinen Schäferkamp in der Schanze hat sich fürs Erste erledigt. Die Erbengemeinschaft als Betreiber der Zwangsversteigerung hat eine „einstweilige Einstellung“ des gerichtlichen Bieterverfahrens bewirkt. Warum das so ist und was mit den 51 Wohnungen am Kleinen Schäferkamp werden wird, ist unklar. Die Mieter können also nicht aufatmen.
Die Erbengemeinschaft könnte sich intern darauf verständigt haben, die idyllisch in einem langgestreckten Hinterhof liegenden Wohnungen aus den Baujahren 1880 und 1898 zu behalten. Sie könnte aber auch außergerichtlich einen Käufer gefunden haben, der die Immobilie übernimmt.
Mieter wissen nicht, wie es weitergeht
„Wir wissen leider nicht, wie es weitergeht und was die Perspektive sein wird“, sagte Sebastian im Brahm, ein Sprecher der Mieter. Die Bewohner möchten die Immobilie gern selbst übernehmen und dafür eine Genossenschaft gründen (wir berichteten). Der Eigentümer hat aber bisher keine Gespräche mit ihnen geführt und sie auch nicht über seine Zwangsversteigerungspläne informiert. Die vorläufige Absage der Versteigerung haben die Mieter der Webseite des Gerichts entnommen.
Die Hausverwaltung wollte sich gegenüber dem Abendblatt nicht äußern und auch keinen Kontakt zur Erbengemeinschaft herstellen.
Gibt es schon einen neuen Eigentümer?
Denkbar ist nun, dass es schon einen neuen Eigentümer gibt und er die befürchteten Luxussanierungen anstrebt. Denkbar ist theoretisch auch, dass es einen neuen Eigentümer mit sozialerer Einstellung gibt, der bei den derzeit vergleichsweise preiswerten Mieten bleibt. Auf jeden Fall hat mit Absetzung des Versteigerungstermins hat eine sechsmonatige Frist zu laufen begonnen: In dieser Zeit kann die Erbengemeinschaft das Verfahren wiederaufleben und einen zweiten Termin zur Zwangsversteigerung anberaumen lassen.
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Falls die Immobilie noch nicht verkauft sein sollte, kann sie also beim einem zweiten Versteigerungstermin doch noch unter den Hammer kommen. Kommt dieser zweite Termin nicht zustande, ist die Versteigerung vom Tisch.