Hamburg. Sicherungsverwahrter war nach einem Freigang nicht zurück ins Gefängnis gekommen. Die Polizei Hamburg fahndet nach ihm.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Schwerverbrecher Karl L. aus dem Gefängnis geflohen ist. Am Freitag gelang dem verurteilten Räuber erneut die Flucht aus der JVA Fuhlbüttel, die besser unter dem Namen Santa Fu bekannt ist.

Laut Justizbehörde nutze der 53-Jährige am Freitagmittag einen Freigang in Billstedt, um zu fliehen. "Der Ausgang fand in Begleitung eines Bediensteten statt", teilte Dennis Sulzmann, Sprecher der Justizbehörde mit. Auf dem Rückweg setzte sich Karl L. von seiner Begleitung ab. "Eine sofortige Verfolgung blieb erfolglos."

Santa Fu Hamburg: Es ist der dritte Ausbruch von Karl L.

Die Polizei leitete unmittelbar eine Fahndung nach dem Schwerverbrecher ein - bislang jedoch ohne Erfolg. Auch am Montagnachmittag fehlte laut der Beamten von dem Straftäter jeder Spur. Karl L. war in der in der Vergangenheit bereits mehrere Male geflohen. "L. entzog sich während der laufenden Vollstreckung bereits wiederholt dem Vollzug: 2017 im Rahmen eines Begleitausgangs zu seinem Therapeuten, im Januar 2021 kehrte er aus einem Ausgang nicht zurück. Er konnte jeweils wenige Tage später festgenommen werden", so Sulzmann.

Infolge eines Gerichtsbeschlusses mussten Karl L. Ende Oktober 2021 jedoch zunächst ungefesselte Ausführungen und seit Anfang Januar 2022 wieder Begleitausgänge gewährt werden. Seit Anfang des Jahres liefen diese beanstandungsfrei, teilte der Sprecher mit.

"Das zuständige Gericht hatte im Einklang mit einer Gutachterin ungeachtet der früheren Rückschläge für Karl L. erneut Begleitausgänge vorgegeben", teilt Behördensprecher Sulzmann mit. Bei Begleitausgängen handele es sich schon um fortgeschrittene Lockerungsmaßnahmen. Die Begleitung diene nicht mehr dem Zweck der Aufsicht, sondern erfolge ausschließlich aus "behandlerischen Gründen unterschiedlicher Art". Dazu zählen etwa Betreuung, Anleitung, Beratung und Eingliederung. "Dementsprechend muss die Begleitung nicht durch Bedienstete des Justizvollzugs erfolgen, ist dies jedoch wie vorliegend der Fall, tragen diese Zivilkleidung, um den Integrationsprozess nicht zu gefährden."

Karl L. ist derzeit in Sicherungsverwahrung

Karl L. war 2008 unter anderem wegen Raubes und räuberischer Erpressung in mehreren Fällen zu insgesamt fünf Jahren und sechs Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. "Untergebrachte Personen in der Sicherungsverwahrung haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch, dass die zuständigen staatlichen Stellen alle Maßnahmen ergreifen, um den Behandlungs- und Wiedereingliederungsprozess best- und schnellstmöglich umzusetzen", sagt Sulzmann.

Es handele sich um einen Prozess, in dem in Abständen immer mehr Freiheit gewährt werden soll. "Der Prozess ist nach einer therapeutischen Aufarbeitung des Scheiterns – wie bei Karl L. 2017 und 2021 –  jedoch fortzusetzen", so der Sprecher. Derzeit fahndet die Polizei verstärkt nach dem Geflohenen.