Rahlstedt. Donnerstag geflohen, Sonntag geschnappt: erfolgreiche Zielfahndung nach Karl L.
Beamte des Mobilen Einsatzkommandos haben am Sonntagnachmittag den entflohenen Sicherungsverwahrten Karl L. festgenommen. Der Mann hatte sich in einer Hochhauswohnung am Kreuzbergweg versteckt. Der Mann gilt als Schwerverbrecher. Gegen ihn wurde Sicherungsverwahrung angeordnet. Am vergangenen Donnerstag hatte der 49-Jährige eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten zur Flucht genutzt.
Zielfahnder des Landeskriminalamts hatten den Gesuchten aufgespürt. Sie waren bereits frühzeitig mit der Fahndung nach dem Mann beauftragt worden. Systematisch hatten die Beamten Anlaufstellen und Kontaktpersonen des Mannes, der einer Großfamilie angehört, ins Visier genommen. Sonntag war klar: Der Gesuchte hält sich in der Wohnung eines Bekannten auf. Am Nachmittag dann der Zugriff. Schwerbewaffnete MEK-Beamte stürmten die Wohnung. Ohne Widerstand ließ sich der Gesuchte festnehmen. Kurz darauf führten zwei Beamte der Eliteeinheit den Mann ab und setzten ihn in ein ziviles Einsatzfahrzeug. Damit wurde er zunächst zur Polizeiwache gebracht. Warum der Schwerverbrecher fliehen konnte, ist weiterhin unklar. Auf Weisung des Gerichts war L. wie schon mehrere Male zuvor zu Arztterminen gebracht worden. Am Donnerstag wartete sein Bewacher vor der Praxis in der Innenstadt. Als der 49-Jährige nicht zurückkam, wurde der Wachmann nervös. Da hatte sich der Mann bereits abgesetzt. Er habe die Behandlung vorzeitig abgebrochen, hieß es vom Arzt. Unbemerkt hatte L. sich aus dem Staub gemacht.
Der 39-Jährige, der den Großteil der letzten 20 Jahre in Haft verbrachte, war zuletzt 2009 wegen Raub und räuberischer Erpressung in mehreren Fälle zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, in der er sich seit 2014 befindet.
Der Mann war in der Vergangenheit bereits zweimal entkommen. Eine Gutachterin plädierte dennoch 2015 für Lockerungen. Dem schloss sich die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts an. Seit Herbst 2016 bekam der Mann Ausgänge, bei denen er von einem Justizangestellten begleitet wird. Gefesselt war er dabei nicht. Diese Freiheit nutzte er am Donnerstag.