Hamburg. Der 27-Jährige hatte zuvor versucht, Beamte mit gezielten Kopfstößen zu verletzten. Er wurde festgenommen und kam in eine Haftanstalt.
Ein 27 Jahre alter Mann hat im Verlauf einer Festnahme am Bahnhof Dammtor erst versucht, durch „gezielte Kopfstöße“ Bundespolizisten zu verletzen. Anschließend biss er einen Beamten in den Finger. Das teilte die Bundespolizei Hamburg am Sonnabendmittag mit.
Zuvor hatten Bundespolizisten den Mann wegen seines auffälligen Verhaltens im Bahnhof Hamburg-Dammtor kontrolliert. Die Überprüfung der Personalien des Mannes ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Seit Januar 2023 wurde der Verurteilte mit einem Haftbefehl, es ging um Missbrauch von Ausweispapieren, gesucht. „Er hatte eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 900 Euro nicht gezahlt und hat jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen zu verbüßen“, so Rüdiger Carstens, Sprecher der Bundespolizei Hamburg.
Mann wehrt sich gegen Festnahme und beißt Bundespolizist in Finger
Der Gesuchte sei daraufhin gefesselt unter erheblichen Widerstandshandlungen zum bereitgestellten Funkstreifenwagen am Bahnhof gebracht worden. „Der Beschuldigte trat um sich und versuchte die eingesetzten Bundespolizisten durch gezielte Kopfstöße zu verletzen“, so Carstens. „Beim Fixieren des Kopfes biss der Beschuldigte einem 24 Jahre alten Bundespolizisten in einen Finger. Der Polizist erlitt eine blutende Verletzung, war aber weiterhin dienstfähig.“
Der 27-Jährige wurde zum Bundespolizeirevier im Bahnhof Altona gebracht. „ Auch hier leistete der Mann weiterhin erhebliche Widerstandshandlungen gegen die eingesetzten Polizeibeamten“. Ein angeforderter Arzt habe die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes festgestellt. Gegen ihn wurden entsprechende Strafverfahren wegen Verdachts auf tätlichen Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung) eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Mann einer Haftanstalt zur Verbüßung der Freiheitsstrafe zugeführt.