Hamburg. Betrunkener Mann verursacht mit hoher Geschwindigkeit einen Unfall. Neue Folge des Crime-Podcasts „Dem Tod auf der Spur“.

Zwei Wagen krachen ineinander. Die Wucht ist so heftig und das Tempo, mit dem ein Auto in ein anderes Fahrzeug hineingerast ist, so hoch, dass später von einer „Amokfahrt“ die Rede ist. Und es heißt, was sich bei diesem schweren Verkehrsunfall am 25. November 2004 in Hamburg-Osdorf abspielte, sei „der Alptraum jedes Autofahrers“.

In ihrem Crime-Podcast „Dem Tod auf der Spur“ widmen sich Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher und Rechtsmediziner Klaus Püschel diesem folgenschweren Verkehrsunglück, das zwei Menschenleben gefordert hat und bei dem zwei weitere Personen schwer verletzt wurden.

Der Unfallverursacher hatte Tempo 103 – und 1,4 Promille

Dabei hat der eine Autofahrer, der in dieses Unglück verwickelt wurde, alles richtig gemacht; der 64-Jährige ist umsichtig gefahren. Aber von links rast ein Opel Vectra heran. Auf der Kreuzung kracht der Opel in den Jaguar, erfasst das Auto in der Mitte, schlitzt den Wagen seitlich auf. Hinterher wird bekannt: Der Fahrer des Opel ist mit Tempo 103 innerhalb der Stadt viel zu schnell unterwegs gewesen, hat mehrere rote Ampeln missachtet – und hatte 1,4 Promille.

„Das Szenarium, das die Retter vorfinden, ist folgendes: Der Mann, der auf dem Beifahrersitz des Opel Vectra gesessen hat, ist schwer verletzt worden, unter anderem mit mehreren Rippenbrüchen. Er hat den Unfall aber überlebt“, erzählt Rechtsmediziner Püschel. „Dagegen ist der 46-Jährige, der auf der Rückbank des Opel Vectra gesessen hat, nicht zu retten gewesen. Er wurde nach vorn durch das Auto geschleudert, wurde unter anderem erheblich am Kopf verletzt. Er starb noch an der Unfallstelle. Auch der Fahrer des Jaguars erlitt tödliche Verletzungen unter anderem an Kopf und Oberkörper.“

Verkehrsunfall: Anklage wegen fahrlässiger Tötung

„Ich erinnere mich noch an einen besonders tragischen Aspekt dieses Verkehrsunglücks“, sagt Mittelacher. „Die Gattin des tödlich verletzten Jaguarfahrers hat den Crash miterleben müssen. Sie saß in einem zweiten Auto, direkt hinter dem Unfallfallwagen. Es hieß damals, sie sei ausgestiegen, zu ihrem Mann gelaufen und habe ihm noch die Hand gehalten.“

Der Mann, der mit viel zu hohem Tempo und viel zu viel Alkohol im Blut den Unfall verursacht hat und bei dem Crash nahezu unverletzt blieb, musste sich später vor Gericht unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Prozess um tödlichen Unfall: Der Angeklagte stellt sich als Opfer dar

„Der Angeklagte hat nicht bestritten, den Unfall verursacht zu haben“, erinnert sich Mittelacher. „Er hat sich aber selber auch als eine Art Opfer dargestellt. So nach dem Motto: Ich habe nach dem Unfall meinen Job verloren. Mein Führerschein ist weg. Und meine Frau hat sich von mir getrennt.“ Daraufhin hat die Witwe jenes Mannes, der auf der Rückbank des Opel Vectra verstorben war, empört das Wort ergriffen. „Sinngemäß“, so Mittelacher, „hat sie zum Angeklagten gesagt: ,Seien Sie doch froh, dass Sie überlebt haben. Mein Mann ist tot!‘“

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Später hat der Angeklagte doch noch so etwas wie Reue gezeigt. Er nannte seine Fahrweise ein „ein bodenlos rücksichtsloses Verhalten, das nicht entschuldbar ist“. Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einer „bedenkenlosen Raserei“, nannte den Angeklagten, der bereits vor dem Unfall siebenmal verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten war, „eine Art ferngesteuerte Bombe“.

Crash in der Stadt: Staatsanwalt nennt Fahrer „eine Art ferngesteuerte Bombe“

Gegen das Urteil des Schöffengerichts, das schließlich zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe verhängte und eine Führerscheinsperre von fünf Jahren aussprach, gingen der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft in Berufung. In der zweiten Instanz erzählten die Angehörigen der bei dem Unfall Getöteten von ihrem Leid. So sagte zum Beispiel die Witwe des 46-Jährigen, der im Fond des Opel starb: „Es tut einfach weh.“ Nie werde sie „den Schrei meines Sohnes vergessen, als er erfuhr, dass sein Vater tot ist“.

Die Strafe des Landgerichts im Berufungsprozess fiel dann deutlich höher aus als die in der ersten Instanz: Der Todesfahrer erhielt dreieinhalb Jahre Haft. Zudem erteilte das Gericht ein lebenslanges Fahrverbot.Der Richter sagte, der Angeklagte habe „zwei Leben ausgelöscht und zwei Familien in emotionale und zum Teil auch existentielle Not gebracht“. Zudem sei das Strafmaß „unvermeidlich, um der Allgemeinheit zu zeigen, zu welchen Konsequenzen so ein rücksichtsloses Fahrverhalten führt“. Der Fall ging aber noch in die Revision. Rechtskräftig wurde schließlich diese Entscheidung: drei Jahre Freiheitsstrafe.