Hamburg/Düsseldorf/New York. Stefan Heine sicherte sich die deutschen Rechte am Rätsel-Hit aus den USA – dort ist man überhaupt nicht begeistert.
Das Landgericht Düsseldorf muss in einem Streit zwischen der „New York Times“ und dem Hamburger Rätsel-Produzenten Stefan Heine um die Rechte an der Wortmarke „Wordle“ entscheiden. Das Zivilverfahren wurde am Montag eröffnet.
Die „New York Times“, die eine große Rätselseite betreibt und die Rechte an dem beliebten Buchstabenspiel besitzt, wirft dem deutschen Rätsel-Vertreiber vor, sich die deutschen Markenrechte an „Wordle“ gesichert zu haben, um sie vom deutschen Markt fernzuhalten. Es handele sich um eine nicht zulässige „bösgläubige Markenanmeldung“. Sie will Heine per einstweiliger Verfügung die Nutzung der Marke verbieten lassen. Eine Entscheidung will das Gericht am 1. März verkünden.
Wordle: New York Times und Heine sicherten sich Recht am selben Tag
Die US-Zeitung hatte vom Erfinder Josh Wardle alle Rechte an dem Spiel für 1,2 Millionen US-Dollar erworben, wie aus der Verhandlung am Montag hervorging. Das Online-Ratespiel Wordle ist inzwischen ein weltweiter Erfolg und wird täglich von Millionen Menschen gespielt. Das Problem: Heine und der US-Verlag sicherten sich die Markenrechte für Wordle am selben Tag, dem 1. Februar 2022.
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Der Rätselmacher Stefan Heine bestreitet den Vorwurf der „New York Times“, sich die deutschen Markenrechte bösgläubig gesichert zu haben. „Ich habe die Marke Wordle am 1. Februar 2022 eintragen lassen und daher das Recht, das Zeichen zu nutzen.“ Das Gericht hat nach Aussage der Vorsitzenden Richterin Vera Drees in der Sache noch keine eigene Position.
Der Hamburger Stefan Heine wurde spätestens 2005 mit der Verbreitung des Zahlenrätsels Sudoku einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.