Hamburg. Ein Radfahrer starb am Bahnhof Ohlsdorf, nachdem er aufs Gleis gestoßen wurde. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Er soll einen Radfahrer im S-Bahnhof Ohlsdorf gezielt angerempelt und so einen tödlichen Sturz vor eine einfahrende S-Bahn verursacht haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter, einen 62 Jahre alten Hamburger, Anklage erhoben, wie die Sprecherin der Ermittlungsbehörde, Liddy Oechtering, auf Anfrage des Hamburger Abendblatts sagte.

Die Staatsanwaltschaft werfe dem Mann Körperverletzung mit Todesfolge vor, so Oechtering. Nach den Ermittlungen sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte zwar keinen Tötungsvorsatz hatte, er aber durch den bewussten Zusammenstoß den Tod des 56 Jahre alten Radfahrers verschuldet habe.

Tödlicher Sturz im S-Bahnhof Ohlsdorf: Rempler angeklagt

Wie die Polizei unter anderem aus lückenlosen Aufnahmen der Überwachungskameras schloss, rollte das spätere Opfer am 7. Juni 2022 gegen 16.15 Uhr mit einem Fuß auf dem Pedal seines Fahrrades stehend über den Bahnsteig. Nach Angaben der Polizei damals rempelte Henry L. den Radfahrer bewusst an, der 56-Jährige geriet dadurch ins Straucheln und fiel zwischen zwei Waggons einer genau in diesem Moment einfahrenden S-Bahn.

Eingeklemmt zwischen Zug und Bahnsteigkante erlitt der Mann derart schwere Verletzungen, dass er sofort starb. Henry L. hingegen ging weiter. Zunächst wollte die Polizei einen tragischen Eigenunfall nicht ausschließen. Doch nachdem die Ermittler die Überwachungsaufnahmen, auf denen der mutmaßlich gezielte Körperkontakt zu sehen war, ausgewertet hatten, übernahm die Mordkommission.

S-Bahn-Rempler meldete sich bei Polizei

Der Beschuldigte war kurz danach vom Flughafen in Fuhlsbüttel zu einer Geschäftsreise nach München aufgebrochen. Von dort aus meldete sich der 62-Jährige später telefonisch bei der Polizei. Zwei Tage später flog der zweifache Familienvater nach Hamburg zurück und wurde noch vor dem Terminal festgenommen. Er kam zunächst in Untersuchungshaft, zwei Wochen später wurde der Haftbefehl jedoch außer Vollzug gesetzt, weil das Gericht nicht davon ausging, dass er sich dem Verfahren durch Flucht entziehen werde.

Während des Ermittlungsverfahrens habe der Beschuldigte Angaben gemacht, sagte Oechtering dem Abendblatt. Welcher Art die Angaben waren, dazu wollte sich die Sprecherin aber nicht äußern.

Ein Eröffnungsbeschluss des Landgerichts und ein Termin für die Hauptverhandlung stehen noch aus. Im Fall einer Verurteilung droht Henry L. eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren. Würde auf einen minderschweren Fall erkannt, läge die Mindeststrafe bei einem Jahr Haft.