Hamburg. Die Hamburger Quote liegt allerdings unter dem Bundesdurchschnitt. Was die Schulbehörde in den nächsten Jahren erwartet.

Die Zahl der so genannten Sitzenbleiber in Hamburgs allgemeinbildenden Schulen ist im Vergleichszeitraum leicht gestiegen. Das geht aus neuen Daten des Statistischen Bundesamtes über die Zahl der Wiederholerinnen und Wiederholer im Schuljahr 2021/22 hervor.

Die Hamburger Quote von 1,7 Prozent liegt allerdings unter dem Bundesdurchschnitt von 2,4 Prozent. In den Schuljahren 2020/21 und 2019/20 betrug der Wiederholeranteil in Hamburg 1,1 beziehungsweise 1,3 Prozent.

Mehr „Sitzenbleiber“ an Schulen – doch Hamburg liegt unter dem Durchschnitt

An der Spitze liegt Mecklenburg-Vorpommern mit einem Anteil der „Sitzenbleiber“ von fünf Prozent. Den geringsten Wert verzeichnen der Statistik zufolge Thüringen (1,6 Prozent), Bremen (1,5 Prozent) und Berlin (1,2, Prozent).

Als Folge der veränderten Versetzungsreglungen im ersten Schuljahr nach der Corona-Pandemie haben damit wieder deutlich mehr Kinder und Jugendliche eine Klassenstufe wiederholt. Insgesamt betraf dies 155.800 Schülerinnen und Schüler, welche die Klassenstufe entweder freiwillig wiederholten oder nicht versetzt wurden. Das waren im Schuljahr 2021/22 circa 67 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte.

Schulbehörde erwartet Rückgang bei „Sitzenbleibern“ in Hamburg

Aufgrund von Unterrichtsausfällen, Distanz- und Wechsel-Unterricht galten während der Pandemie in den meisten Bundesländern besondere Versetzungsregeln. So wurden sie nicht mehr an die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler geknüpft.

Dass die Hamburger Zahlen lediglich eine Momentaufnahme sind, macht Peter Albrecht, Sprecher der Hamburger Schulbehörde, deutlich. „In den nächsten Jahren wird die Anzahl der Klassenwiederholungen auf den niedrigeren Stand von vor Corona zurückgehen“, sagte er dem Abendblatt.

Mehr „Sitzenbleiber“ in Hamburg – Entwicklung nicht überraschend

Hamburg habe nicht das Klassenwiederholen generell abgeschafft, sondern das verpflichtende Sitzenbleiben durch Entscheidung der Zeugniskonferenz der Lehrer. Schülerinnen und Schüler können demnach freiwillig und auf ihren eigenen Antrag hin unter bestimmten Bedingungen (etwa weil sich die Eltern getrennt haben, aufgrund eines Umzugs oder aufgrund von Erkrankungen) den Jahrgang wiederholen.

„Während der Corona-Zeit wurden diese Bedingungen zugunsten der Schülerinnen und Schüler vorübergehend gelockert, weil Corona – wie allgemein bekannt – mitunter zu sehr starken psychosozialen Belastungen geführt hat.“ Insofern sei die Entwicklung, wie sie sich jetzt darstellt, nicht überraschend, sondern sogar erwartbar.