Hamburg. Bundesweit werden noch immer mehr Ehen geschlossen als geschieden. Doch in einer norddeutschen Stadt ist das Verhältnis fast 1:1.

In Hamburg läuten die Glocken zwar wieder häufiger als noch zu Beginn der Corona-Pandemie, doch ebenso wie ein aufsteigender Trend zu Eheschließungen zeichnet sich in der Hansestadt auch ein vermehrtes Aus standesamtlich beglaubigter Partnerschaften ab.

Denn einer aktuellen Erhebung des Informationsportals betrugstest.com zufolge gehört Hamburg zu Deutschlands Scheidungshochburgen. Hier kamen demnach im Kalenderjahr 2021 auf 4689 Eheschließungen insgesamt 3275 Scheidungen.

Scheidung: Hochburg Neumünster, Hamburg „klettert“

Macht eine Quote von 0,70 Scheidungen pro Eheschließung (SpE) und im Bundesvergleich Rang 5. Damit hat sich Hamburgs Verhältnis von Jawort zu Ehe-Aus um zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2020 verschlechtert. Damals lag der Stadtstaat noch auf Platz 7.

Noch schlechter stellt sich die Situation für Neumünster dar: Schleswig-Holsteins fünftgrößte Stadt „kletterte“ im Ehe-Scheidungs-Vergleich von Platz 13 auf den traurigen Spitzenplatz. 268 Hochzeiten standen dort 253 amtliche Trennungen gegenüber (0,94 SpE).

Hohe Scheidungsquoten: Einige Nord-Städte dabei

Und noch einige weitere norddeutsche unter den abgefragten 130 Kommunen befinden sich deutlich über dem bundesweiten Trennungsschnitt von 0,4. Den größten Sprung machte dabei Bremerhaven von Platz 21 auf 8.

In Ostfriesland haben sich die Menschen dagegen zuletzt augenscheinlich wieder ein wenig mehr auf ihr Ehegelübde besonnen – der vorige Spitzenreiter Emden fiel mit 0,57 SpE (2020: 0,78) auf Rang 14 zurück, eingerahmt von Schwerin (Platz 13) und Kiel (15).

Scheidungen vs. Ehe: Klares Nord-Süd-Gefälle

Im Süden halten Ehen dagegen vergleichsweise lange: In Bamberg wurde mit einer Quote von 0,19 SpE ebenso wie in Ulm (0,20), Trier und Heidelberg (je 0,21) nur jeweils jede fünfte Ehe geschieden. Danach reihen sich Würzburg, Freiburg im Breisgau (je 0,22) und Regensburg (0,23) ein.

Bundesweit wurden im analysierten Zeitraum 357.800 Paare geehelicht – 142.800 Paare ließen sich wieder scheiden. Für die Erhebung wurden Daten aus den jeweiligen Statistikämtern der Länder sowie des Bundes herangezogen.

Scheidungen und Eheschließungen im Vergleich (2021):

  1. Neumünster: 268 Eheschließungen vs. 253 Scheidungen (0,94 SpE/Vorjahr: 0,58)
  2. Krefeld: 700 vs. 554 (0,79/0,72)
  3. Ludwigshafen: 403 vs. 290 (0,72/0,71)
  4. Duisburg: 1.280 vs. 918 (0,72/0,66)
  5. Hamburg: 4.689 vs. 3.275 (0,70/0,62)
  6. Halle (Saale): 680 vs. 466 (0,69/0,61)
  7. Hannover: 1.816 vs. 1.223 (0,67/0,70)
  8. Bremerhaven: 306 vs. 202 (0,66/0,51)
  9. Mönchengladbach: 822 vs. 519 (0,63/0,54)
  10. Pforzheim: 378 vs. 235 (0,62/0,45)

Ex-Ehepartner tot? So stoppen Sie den Versorgungsausgleich

Übrigens: Lassen sich langjährige Ehepartner scheiden, müssen sie sich in der Regel gemeinsam in der Ehe erworbene Rentenansprüche teilen. Versorgungsausgleich nennt man das, wenn der Partner mit den höheren Ansprüchen Teile seiner Rente zugunsten des Ex-Partners abtritt. Doch das muss nicht für alle Zeit so sein.

Verstirbt etwa der Ex-Partner, kann man die Rente auch ungekürzt ausgezahlt bekommen. Allerdings geschieht das nicht automatisch. Denn das Stoppen des Versorgungsausgleichs muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Die Zahlung der ungekürzten Rente erfolge dann in dem Monat, der auf die Antragstellung folgt.

Scheidung: Stopp des Versorgungsausgleichs bringt nicht nur Vorteile

Voraussetzung ist allerdings, dass der oder die Verstorbene nach dem Beginn des Versorgungsausgleichs maximal bis zu drei Jahre lang seine Rente bezogen hat. Andernfalls besteht kein Anspruch mehr auf die ungekürzte Rentenzahlung.

Aber Achtung: Die Deutsche Rentenversicherung erklärt weiter, dass nach Antragstellung auch Ansprüche außerhalb der Rentenversicherung entfallen können, die aufgrund des Versorgungsausgleichs erworben wurden. Darum sollten Betroffene nur aktiv werden, wenn sich das Gesamteinkommen dadurch erhöht.

Weitere Informationen zum Thema Versorgungsausgleich finden Interessierte auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10 00 48 00.