Hamburg. Feuerwerkskörper ohne CE-Kennzeichnung dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Was Käufern solcher Waren droht.
Der Hamburger Zoll hat im Dezember mehr als 3690 Feuerwerkskörper sichergestellt, die in Postpaketen verschickt worden waren und die in Deutschland nicht genutzt werden dürfen. Die Knallkörper hatten zusammen ein Gewicht von etwa 45 Kilogramm, wie der Zoll am Freitag in Hamburg mitteilte.
Feuerwehrskörper ohne CE-Kennzeichnung dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden, das ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Den Käufern droht nun ein Strafverfahren, sagte eine Zollsprecherin. Die Verwendung von nicht konformen Raketen und Knallern könne auch schlimme Folgen für Gesundheit und Leben haben, sagte sie und warnte deshalb eindringlich: „Also Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!“