Hamburg. Dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, Russlands Krieg in der Ukraine zu billigen. Anklage auch gegen mutmaßlichen Komplizen erhoben.

Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft hat am Mittwoch Anklage vor dem Landgericht gegen zwei Personen erhoben, die im Verdacht stehen, den russischen Angriffskrieg in der Ukraine zu billigen. Konkret wird den beiden 31 und 34 Jahre alten Männern vorgeworfen, in der Zeit vom 27. März bis zum 4. August dieses Jahres 44-mal das sogenannte Z-Symbol in den sozialen Medien verbreitet zu haben.

Mit der Nutzung des Zeichens wird russische Staatspropaganda für den Angriffskrieg auf die Ukraine unterstützt. Bereits im März hatte das von Nancy Faeser (SPD) geleitete Bundesinnenministerium verkündet, dass das Zeigen des Z-Symbols als öffentliche Billigung des russischen Krieges gegen das Nachbarland strafbar sein kann.

Z-Symbol bei Telegram verbreitet: Anklage gegen Hamburger

Nach Angaben von Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering wird dem 31-jährigen J., wohnhaft in Hamburg-Kirchwerder, vorgeworfen, mit dem Z-Symbol versehene Beiträge im Internet veröffentlicht und in seiner Wohnung zwei verbotene Einhandmesser aufbewahrt zu haben. Sein mutmaßlicher Komplizen S. (34) wird beschuldigt, in drei Fällen Beihilfe geleistet zu haben.

„J. ist Anhänger eines prorussischen nationalbolschewistischen Gedankenguts“, teilte Oechtering mit. Zur Verbreitung seiner politischen Vorstellungen soll er am 15. Februar 2022 den Telegram-Kanal „Das andere Deutschland“ eingerichtet haben, dessen Bezeichnung und Logo sich an die ultranationalistische russische Partei „Das andere Russland“ anlehnten. Dahinter verbirgt sich die Nachfolgeorganisation der in Russland verbotenen „Nationalbolschewistischen Partei“.

Z-Symbol gepostet: Hamburger festgenommen

S. soll am 31. März im Auftrag von J. das Logo des Telegram-Kanals mit einem Z-Symbol versehen und J. Artikel mit eben jenem russischen Kriegszeichen zur Verfügung gestellt haben.

Daraufhin veröffentlichte J. der Anklage zufolge auf seinem Kanal, seinem vk.com-Profil und einem Facebook-Kanal mit nationalbolschewistischen Inhalten eine Vielzahl von Beiträgen mit dem Z-Symbol. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg gegen den 31-Jährigen wurde bereits am 4. August dieses Jahres vollstreckt. Seitdem befindet sich der Verdächtige in Untersuchungshaft.