Hamburg. Besonders viele Verstöße am Hauptbahnhof und auf St. Pauli verzeichnet. Behörde startet Informationskampagne mit Flyern.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) klärt mit einem Flyer darüber auf, welche Rechte Fahrgäste in Taxen haben. Im Fokus der Aufklärung und Information stehen dabei vor allem Orte, die verstärkt von ortsfremden Menschen wie Touristen und Geschäftsreisenden besucht werden und an denen ein entsprechend hoher Informationsbedarf besteht: An Flughafen, auf der Reeperbahn und am Hauptbahnhof soll das Informationsmaterial an Fahrgäste verteilt sowie in Lokalitäten ausgelegt werden.

In jüngster Vergangenheit war es primär an besagten Orten zu Beschwerden von Fahrgästen zu Verstößen gegen das geltende Recht gekommen, heißt es von der Behörde.

Verkehr Hamburg: Taxi darf frei gewählt werden

Folgende Regeln gelten: Die Taxe darf am Taxenstand frei gewählt werden. Das Fahrpersonal muss Fahrgäste zu jedem Ziel in Hamburg fahren, unabhängig von der Länge der Fahrtstrecke. Die Fahrt darf nicht aufgrund der Alkoholisierung von Fahrgästen abgelehnt werden, oder weil der Fahrer auf einen lukrativeren Auftrag warten will.

Das Taxameter muss bei der Abfahrt eingeschaltet werden, es errechnet den Fahrpreis und zeigt ihn an. Festpreise dürfen nicht verlangt werden, es gilt der Hamburger Taxentarif.

Hier können Beschwerden eingereicht werden

Hinzu kommt: Der Acht-Euro-Zuschlag gilt nur, wenn mehr als vier Personen in einer Taxe fahren oder eine Großraumtaxe vorbestellt wird. Andere Zuschläge gibt es nicht. Klar: Fahrgäste können am Ende der Fahrt eine Quittung verlangen. Beschwerden können unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens und der Uhrzeit des Vorfalls über verkehrsgewerbeaufsicht@bvm.hamburg.de eingereicht werden.

Insbesondere aus dem Bereich St. Pauli habe es in jüngster Vergangenheit Beschwerden wegen Verstöße gegen die aufgeführten Rechte gegeben, teilte die Verkehrsbehörde am Freitag mit. Verstöße gegen die Hamburger Taxenordnung und das Personenbeförderungsgesetz stellten nicht nur Ordnungswidrigkeiten dar, sie rücken auch die überwiegende Mehrzahl der serviceorientierten Fahrerinnen und Fahrer in ein schlechtes Licht, hieß es in einer Mitteilung der Behörde.

Verkehr Hamburg: Verstöße können Folgen haben

Wenn Anzeigen wegen Verstößen in der Verkehrsgewerbeaufsicht eingehen, würden diese konsequent verfolgt. Bei vermehrten Verstößen drohe einem Taxenunternehmen sogar der Entzug der Genehmigung.