Hamburg/Warnemünde. Vom Check-in zu Hause bis zum Ticketkauf: Ohne Smartphone läuft fast nichts mehr. Doch was sind die Folgen der Digitalisierung?

Die ersten Schritte zum Check-in beginnen bereits zu Hause. Wer mit einem Traumschiff der Mein-Schiff-Flotte (TUI Cruises) in See stechen will, soll vor dem Reiseantritt mit seinem Smartphone oder Laptop die Unterlagen online ausfüllen. Dazu gehört neben dem Zahlungsmittel auch der Gesundheitsfragebogen. Am Ende der Prozedur erhält der Passagier das Schiffsmanifest mit dem Strichcode. Erst wer dieses Dokument im Hafen vorlegen kann, erhält ungehindert Zutritt auf das Schiff.

Die Digitalisierung hat längst die Kreuzfahrtbranche erobert. Ob Reisebuchung, Check-in, Tickets für das Land- und Bordprogramm sowie die Reservierung im Restaurant – ohne die modernen Medien läuft einfach nichts mehr. Zugleich erheben und speichern die Reedereien Daten ihrer Gäste. Das Abendblatt hat die drei großen norddeutschen Reedereien Aida Cruises, Tui Cruises und Hapag-Lloyd Cruises zum Stand der Digitalisierung und zum Thema Datenschutz befragt. Zu Hapag-Lloyd Cruises gehören „Europa“, „Europa 2“ sowie drei Expeditionsschiffe. Tui Cruises hat sieben und Aida Cruises 14 Schiffe.

Kreuzfahrt: Digitalisierung hat Banche erobert

Die gute Nachricht für alle, die nicht so internetaffin sind: Auch ausschließlich analog lebende Gäste sind bei diesen drei Reedereien selbstverständlich willkommen.

Wie viel Prozent der Reisen werden digital und ohne Vermittlung eines Reisebüros gebucht?

Bei Tui Cruises erfolgt ein „Großteil“ der Buchungen im Reisebüro, sagte eine Sprecherin der Reederei. Schließlich seien Kreuzfahrten „sehr beratungsintensiv“. Der übrige Teil buche per Telefon, an Bord oder auf der Website. Auch bei Aida Cruises werden Kreuzfahrten über das Reisebüro, im Aida Kundencenter, an Bord und im Internet gebucht. Etwas anders ist es bei Hapag-Lloyd Cruises mit seiner anspruchsvollen Klientel. Wie Unternehmenssprecherin Karen Schmidt sagt, sei der Anteil der Reisen, die ausschließlich digital gebucht werden, „naturgemäß gering, wenngleich wachsend“.

Gibt es vorab digitales Check-in?

Wer eine Reise im Luxussegment gebucht hat, erhält ein Rundum-sorglos-Paket. In den Reiseunterlagen von Hapag-Lloyd Cruises befinden sich der Bordausweis, Kofferanhänger und Informationen zu den Destinationen. Ein digitaler Check-in ist bei dieser Reederei nicht erforderlich. Die anderen beiden norddeutschen Reedereien versenden die Reiseunterlagen per E-Mail. „Bei Bedarf druckt der Gast diese aus bzw. bringt sie digital auf seinem Smartphone mit“, heißt es bei der Aida-Unternehmenskommunikation.

Das Vorabausfüllen des Schiffsmanifestes und des Gesundheitsfragebogens beschleunigt nach Ansicht der Reedereien den Check-in vor Ort. Sollte es allerdings nicht möglich sein, sich vorab online einzuchecken, könne das auch später geschehen.

Gibt es denn Alternativen für das Online-Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens?

„Wir empfehlen unseren Gästen, ihn tatsächlich vorab digital auszufüllen“, sagte eine Tui-Cruises-Sprecherin. „Wenn das nicht möglich ist, kann dies zur Not auch im Kreuzfahrtterminal geschehen.“

Auf vielen Kreuzfahrtschiffen wird kostenlos eine Bordapp angeboten. Wie wird sie genutzt?

Mit der Aida App erhält der Gast Zugang zum Bordportal und somit zu vielen Funktionen wie Öffnungszeiten, Events und das eigene Bordkonto. Außerdem stehen nach wie vor gedruckte Medien als Informationsträger bereit. Anliegen von Aida Cruises sei es allerdings, die Druckmaterialien auf ein Minimum zu reduzieren und aus Gründen der Nachhaltigkeit Papier einzusparen. Tui Cruises berichtet derweil von immer mehr interessierten Gästen, die sich die „Mein Schiff“-App herunterladen – und damit bereits die nächste Reise buchen.

Welche kundenrelevanten Abläufe an Bord sind digitalisiert?

Karen Schmidt gibt ein Beispiel, wie es bei Hapag-Loyd Cruises läuft: „Unser Infotainment an Bord ermöglicht diverse digitale Services. So bekommen die Gäste zum Beispiel einen Überblick über die aktuellen Speisekarten, buchbare Landausflüge oder unser Spa-Angebot. Auch der aktuelle Kontostand des Bordkontos ist hier einsehbar. An Bord profitieren sie auch von einem persönlichen E-Mail-Postfach, das über ein privates mobiles Endgerät oder ein Tablet auf der Suite erreichbar ist. Auch können verschiedene internationale Tageszeitungen und Magazine auf die mobilen Endgeräte geladen werden.“

Was kostet die Internetnutzung an Bord?

Im Premium-Tarif von Aida ist bereits ein Internetpaket enthalten und im Premium-All-inclusive-Tarif zusätzlich eine Social-Media-Flatrate. Der Aida-Gast kann auch aus einer Vielzahl an Paketen je nach seinem Bedarf wählen – vom Quick Check für 0,39 Euro pro Minute bis zu Social Media Paketen (ab 6,99 € für 24 Stunden) und den Volumen Paketen (Von S bis XXL, ab 19,90 € für 150 MB). Bei Hapag-Lloyd Cruises ist das Internet bei allen Reisen im Preis inkludiert. Es wird von der überwiegenden Mehrheit der Gäste gerne genutzt. Tui Cruises teilt auf Anfrage mit, dass die Preise je nach Fahrtgebiet variieren. Billiger sei der Tarif, wenn er bereits vor der Reise gebucht werde.

Welche Daten speichern die Reedereien grundsätzlich von ihren Kunden?

Gespeichert werden nach Tui-Cruises- Angaben die Stammdaten, Ausweis- und Zahlungsdaten und Buchungen der Kunden. Diese Daten würden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck ihrer Erhebung erfordert. Daher werden die Daten von Ausweisdokumenten kurz nach Ende der Reise gelöscht. Eine Erhebung von Daten der Gäste geschieht auch, wenn diese an Bord Buchungen vornehmen. Außerdem werden aus Gründen der IT-Sicherheit Zugriffe auf das Bord-Netzwerk protokolliert. Bei Hapag-Lloyd Cruises heißt es: „Daten werden so lange gespeichert, wie es der Zweck ihrer Erhebung erfordert. Passdaten werden kurz nach der Reise gelöscht, während wir im Rahmen von Abrechnungsdaten gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.“

Wie alle deutschen Kreuzfahrtreedereien verarbeitet auch Aida Cruises personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen. Das sind vor allem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle Mitarbeiter und alle an der Datenverarbeitung beteiligten Personen seien zur Einhaltung dieser Gesetze verpflichtet und entsprechend auch geschult.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für mit der Verarbeitung verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden und soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Das Handels- und Steuerrecht enthält Aufbewahrungsfristen von sechs Jahren (zum Beispiel bei Buchungsanfrage) und zehn Jahren (buchhaltungsrelevante Vorgänge).

Freuen Sie sich auf den Kreuzfahrt Guide 2023 vom Hamburger Abendblatt. Für nähere Informationen senden Sie eine Mail an: kreuzfahrtguide@funkemedien.de