Hamburg. Gzuz wurden Verstöße gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz sowie Körperverletzung nachgewiesen. Dafür muss er nun geradestehen.

Es waren schlechte Nachrichten, die Kristoffer Jonas Klauß, besser bekannt als Gzuz, am Mittwoch erhielt. Die Revision, die der Frontmann der 187 Strassenbande eingelegt hatte, wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen.

Der Musiker ist wegen Körperverletzung und Verstößen gegen das Sprengstoff-und Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 414.000 Euro verurteilt worden. Wie das Hanseatische Oberlandesgericht mitteilte, habe die Nachprüfung des landesgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil von Gzuz ergeben, sodass die Revision als unbegründet verworfen wurde. Heißt: Der Rapper muss ins Gefängnis. Wann er seine Haftstrafe antreten muss, ist noch unklar.

187 Strassenbande: Gzuz geriet immer wieder mit Gesetz in Konflikt

Das Amtsgericht hatte im September 2020 eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten gegen den mehrfach vorbestraften Rapper verhängt — ohne Bewährung. Darüber hinaus wurde eine Geldstrafe von 510.000 Euro ausgesprochen.

Das Gericht sah den Hamburger, der im März 2020 auf der Reeperbahn einer damals 19-Jährigen ins Gesicht geschlagen und an der Nase verletzt hatte, unter anderem als überführt an, eine Körperverletzung begangen, Drogen besessen sowie trotz eines Waffenverbots Silvester 2018/2019 aus einer Schreckschusspistole mehrere Schüsse mit pyrotechnischer Munition abgefeuert und davon Videos im Internet hochgeladen zu haben. Gegen das Urteil ging der Hamburger in Berufung, über die jetzt vor dem Landgericht verhandelt wurde.

Bereits davor war Gzuz kein Kind von Traurigkeit. Als der Rapper von 2010 bis 2013 eine Haftstrafe wegen Raubes und Körperverletzung verbüßte, absolvierte die 187 Strassenbande eine Solidaritätstournee, verkaufte Merchandise-Artikel wie T-Shirts mit der Aufschrift „Free Gzuz“ und forderte seine vorzeitige Freilassung. Während des Gefängnisaufenthaltes ließ er sich den Schriftzug „Fuck Cops“ auf den Oberkörper tätowieren.Im September 2020 hatte das Amtsgericht Hamburg Gzuz zu eineinhalb Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 510.000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Rapper erfolgreich Berufung eingelegt.

Vor Gericht lieferten sich Gzuz und Amtsrichter Johann Krieten einen heftigen Schlagabtausch. „Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast“, hatte ihn der Richter gefragt. Als Gzuz zum ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war, hatte ihn Krieten in Haft nehmen lassen. Gegen Zahlung einer Kaution von 100 000 Euro war der Rapper nach einem Tag wieder auf freien Fuß gekommen.

„Ich hatte den Eindruck, dass er mich nur vorführen wollte“, beklagte sich der Musiker später vor dem Landgericht über Krietens Verhandlungsführung. Der Amtsrichter habe Musikvideos von ihm vorgespielt. Ihm seien somit nicht nur seine Taten, sondern seine Musik und sein ganzes Leben vorgehalten worden.

Die Rap-Songs gäben aber nicht seine Einstellung wieder. In der Musik gehe es um Tabubrüche und eine Flucht aus der Welt der Regeln. „Es handelt sich um Kunst, und ich spiele damit“, ließ Gzuz erklären.